Aktuelles


Sitzung des Begleitausschusses Nationaler GAP-Strategieplan

am 26. und 27.07.2023

Damit die GAP in der neuen Förderperiode noch stärker zum Kerninstrument für die nachhaltige Transformation der Landwirtschaft und zukunftsfeste ländliche Räume wird, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Begleitausschuss „Nationaler GAP-Strategieplan“ (BGA NSP) ins Leben gerufen. Dieses breite Bündnis aus Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartnern, Politik sowie Verwaltung flankiert künftig die Umsetzung und Weiterentwicklung des GAP-Strategieplans. Der Begleitausschuss kam erstmalig am 16.12.2022 unter der dem Vorsitz des BMEL digital zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.

Das Ziel des BMEL ist es, die Agrarförderung noch in dieser Förderperiode zielgenauer auf die Honorierung öffentlicher Leistungen auszurichten: für mehr Umweltschutz und Nachhaltigkeit, starke Betriebe und attraktive ländliche Räume. Das EU-Recht ermöglicht es, jährlich bei den Rahmenbedingungen der Agrarförderung nachzusteuern. Dem Begleitausschuss kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Das Gremium wird unter anderem Fortschritte bei der Umsetzung des GAP-Strategieplans und bei der Erreichung der Etappenziele bewerten und Vorschläge für mögliche Änderungen beraten. Damit leistet der Begleitausschuss auch bereits wichtige Vorarbeiten für die Weiterentwicklung der GAP nach 2027.

Am 26. und 27. Juli 2023 fand in Potsdam die zweite Sitzung des BGA-NSP statt. Im Rahmen des neuen Umsetzungsmodells der GAP und einen einzigen nationalen GAP-Strategieplan in der Förderperiode 2023 bis 2027 bestehen nicht mehr nur regionale Begleitausschüsse, sondern auch ein Begleitausschuss auf Bundesebene. Im Sinne der Transparenz und zur Verknüpfung von regionaler und nationaler Arbeit im Hinblick auf die 2. Säule wurden den BGA-NSP-Mitgliedern kurz und strukturiert die Inhalte und Schwerpunktsetzung aus den regionalen BGAs vorgestellt.

Vorträge von diesem Tag:

am 26. und 27.07.2023

Damit die GAP in der neuen Förderperiode noch stärker zum Kerninstrument für die nachhaltige Transformation der Landwirtschaft und zukunftsfeste ländliche Räume wird, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Begleitausschuss „Nationaler GAP-Strategieplan“ (BGA NSP) ins Leben gerufen. Dieses breite Bündnis aus Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartnern, Politik sowie Verwaltung flankiert künftig die Umsetzung und Weiterentwicklung des GAP-Strategieplans. Der Begleitausschuss kam erstmalig am 16.12.2022 unter der dem Vorsitz des BMEL digital zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.

Das Ziel des BMEL ist es, die Agrarförderung noch in dieser Förderperiode zielgenauer auf die Honorierung öffentlicher Leistungen auszurichten: für mehr Umweltschutz und Nachhaltigkeit, starke Betriebe und attraktive ländliche Räume. Das EU-Recht ermöglicht es, jährlich bei den Rahmenbedingungen der Agrarförderung nachzusteuern. Dem Begleitausschuss kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Das Gremium wird unter anderem Fortschritte bei der Umsetzung des GAP-Strategieplans und bei der Erreichung der Etappenziele bewerten und Vorschläge für mögliche Änderungen beraten. Damit leistet der Begleitausschuss auch bereits wichtige Vorarbeiten für die Weiterentwicklung der GAP nach 2027.

Am 26. und 27. Juli 2023 fand in Potsdam die zweite Sitzung des BGA-NSP statt. Im Rahmen des neuen Umsetzungsmodells der GAP und einen einzigen nationalen GAP-Strategieplan in der Förderperiode 2023 bis 2027 bestehen nicht mehr nur regionale Begleitausschüsse, sondern auch ein Begleitausschuss auf Bundesebene. Im Sinne der Transparenz und zur Verknüpfung von regionaler und nationaler Arbeit im Hinblick auf die 2. Säule wurden den BGA-NSP-Mitgliedern kurz und strukturiert die Inhalte und Schwerpunktsetzung aus den regionalen BGAs vorgestellt.

Vorträge von diesem Tag:

Deutscher GAP-Strategieplan 2023 – 2027 erneut eingereicht (Zusammenfassung)

Stand vom 30. September 2022
 
Fast 300 Bemerkungen der EU-KOM zum im Februar ein­ge­rei­chten GAP-Stra­te­gie­plan (GAP-SP) wurden mit den Ländern und innerhalb der Bun­desregierung ver­handelt, mit der EU-KOM informell vor­abgestimmt und schließlich in den Stra­te­gie­plan ein­ge­arbeitet. Am 30.09.2022 hat Deu­tsch­land den überarbeiteten GAP-SP-Ent­wurf erneut eingereicht. Aus deutscher Sicht sind keine weiteren An­mer­kun­gen der EU-KOM zu erwarten. We­sent­liche Än­de­run­gen des GAP-SP finden sich in der Kurz­dar­stell­ung zum GAP-SP im Kapitel "Wei­ter­ent­wicklung des Plans".

Stand vom 30. September 2022
 
Fast 300 Bemerkungen der EU-KOM zum im Februar ein­ge­rei­chten GAP-Stra­te­gie­plan (GAP-SP) wurden mit den Ländern und innerhalb der Bun­desregierung ver­handelt, mit der EU-KOM informell vor­abgestimmt und schließlich in den Stra­te­gie­plan ein­ge­arbeitet. Am 30.09.2022 hat Deu­tsch­land den überarbeiteten GAP-SP-Ent­wurf erneut eingereicht. Aus deutscher Sicht sind keine weiteren An­mer­kun­gen der EU-KOM zu erwarten. We­sent­liche Än­de­run­gen des GAP-SP finden sich in der Kurz­dar­stell­ung zum GAP-SP im Kapitel "Wei­ter­ent­wicklung des Plans".

Anmerkungen der EU-KOM zum deutschen GAP-Strategieplan (Observation letter)

Information vom 1. Juni 2022

Am 20. Mai 2022 hat die Europäische Kommission ein Schreiben mit Anmerkungen zum Entwurf des deutschen GAP-Strategieplans versandt. Der informelle Austausch mit der Europäischen Kommission hat bereits begonnen, um eventuelle Anpassungen am GAP-Strategieplan zu sondieren. Bund und Länder streben gemeinsam an, den Plan sobald wie möglich wieder bei der Europäischen Kommission einzureichen, um eine formelle Genehmigung im Herbst 2022 zu erhalten. Dies ist wichtig als Planungsgrundlage für die Anbauentscheidungen der Landwirtinnen und Landwirte, aber auch für die Vorbereitungen im Hinblick auf die Fördermaßnahmen der 2. Säule, wie zum Beispiel die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen ab 2023.

Observation letter vom 20.05.2022

Information vom 1. Juni 2022

Am 20. Mai 2022 hat die Europäische Kommission ein Schreiben mit Anmerkungen zum Entwurf des deutschen GAP-Strategieplans versandt. Der informelle Austausch mit der Europäischen Kommission hat bereits begonnen, um eventuelle Anpassungen am GAP-Strategieplan zu sondieren. Bund und Länder streben gemeinsam an, den Plan sobald wie möglich wieder bei der Europäischen Kommission einzureichen, um eine formelle Genehmigung im Herbst 2022 zu erhalten. Dies ist wichtig als Planungsgrundlage für die Anbauentscheidungen der Landwirtinnen und Landwirte, aber auch für die Vorbereitungen im Hinblick auf die Fördermaßnahmen der 2. Säule, wie zum Beispiel die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen ab 2023.

Observation letter vom 20.05.2022

Interessensbekundungsverfahren für Begleitausschuss auf nationaler Ebene zum GAP-Strategieplan

Information vom 1. Juni 2022

Für die Mitarbeit im künftigen Begleitausschuss zum GAP-Strategieplan auf Bundesebene (sog. "Bundes-BGA GAP-Strategieplan") sucht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Institutionen aus dem Wirtschafts-, Sozial- und Umweltbereich mit besonderer Relevanz für den nationalen GAP-Strategieplan. Im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahren soll diesen Institutionen nun die Möglichkeit gegeben werden, bis zum 1. Juli 2022 ihr Interesse an einer Mitgliedschaft zu bekunden. Das entsprechende Formular ist auf der BMEL-Internetseite finden. Dort sind ebenfalls weitere Erläuterungen zum Bundes-BGA GAP-Strategieplan, zur Mitgliedschaft und zur Durchführung des Interessensbekundungsverfahren aufgeführt.

Information vom 1. Juni 2022

Für die Mitarbeit im künftigen Begleitausschuss zum GAP-Strategieplan auf Bundesebene (sog. "Bundes-BGA GAP-Strategieplan") sucht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Institutionen aus dem Wirtschafts-, Sozial- und Umweltbereich mit besonderer Relevanz für den nationalen GAP-Strategieplan. Im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahren soll diesen Institutionen nun die Möglichkeit gegeben werden, bis zum 1. Juli 2022 ihr Interesse an einer Mitgliedschaft zu bekunden. Das entsprechende Formular ist auf der BMEL-Internetseite finden. Dort sind ebenfalls weitere Erläuterungen zum Bundes-BGA GAP-Strategieplan, zur Mitgliedschaft und zur Durchführung des Interessensbekundungsverfahren aufgeführt.

Aussteuerung und Gestaltung des Übergangs


Information vom 15. Oktober 2020

Bereits im letzten ELER-Newsletter wurde  über die bisherigen Überlegungen zur Aussteuerung der aktuellen Förderperiode und zum Übergang in die neue Förderperiode im Bereich des ELER informiert.

Zwischenzeitlich haben sich folgende neue Sachverhalte ergeben:
Nunmehr liegen die aus dem Beschluss des Europäischen Rates über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 von der EU-Kommission ermittelten Beträge der originären ELER-Mittel für die Mitgliedstaaten und Jahre vor.

Der Übergang der laufenden Förderperiode in die neue Förderperiode ist nun obligatorisch auf zwei Jahre festgelegt (betrifft die Jahre 2021 und 2022). Die aktuelle ELER-Förderperiode endet damit zum 31.12.2025.

Unter den weiterhin bestehenden Vorbehalten – insbesondere die Zustimmung des Europäischen Parlamentes zum MFR sowie die Beschlussfassung zu einer Übergangsverordnung betreffend, ergeben sich gemäß Beschluss der Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) am 25.06.2020 die vorläufigen Beträge für die Mittelausstattung der Länder im ELER für die Jahre 2021 und 2022. Zu den originären ELER-Mittel erhalten die Länder noch weitere Mittel aus der 1. Säule der GAP (so genannte Umschichtungsmittel) sowie Mittel aus dem Wiederaufbaufonds.

Die Beträge aus der Umschichtung der Direktzahlungen aus dem Jahr 2021, die im Jahr 2022 zur Verfügung stehen, befinden sich noch im Bundes-Gesetzgebungsverfahren.

Die Verwendung der ELER-Mittel aus dem Wiederaufbaufonds und ihre Verteilung auf die Jahre ist noch Gegenstand der EU-Beratungen. Insbesondere wird dabei auch die Frage der Höhe des EU-Beteiligungssatzes zu klären sein (die Forderung von Deutschland bezieht sich in Analogie zu den Regelungen bei den Strukturfonds auf eine EU-Beteiligung in Höhe von 100 Prozent).

Es wird um Verständnis gebeten, dass die Veröffentlichung der bislang vorläufigen Mittelausstattung der Länder für den ELER erst nach Auflösung der genannten Vorbehalte erfolgen kann. Der Beschluss zum MFR sowie die damit korrespondierende Verabschiedung einer ELER-Übergangsverordnung werden nicht vor Mitte Dezember dieses Jahres erwartet.

Zum weiteren Verfahren:
Die bereits getroffenen Überlegungen im MLUK zur Aussteuerung der laufenden Förderperiode, die auf der Inanspruchnahme der Mittel eines Übergangsjahres beruhten, sind nach der Festlegung der obligatorischen Nutzung beider Übergangsjahre (2021 und 2022), neu zu konzipieren. Derzeit finden dazu im MLUK Abstimmungen mit den Fachbereichen statt.

Die Inanspruchnahme der Verlängerung der Förderperiode muss bei der Europäischen Kommission bis zum Jahresende mit einer Änderung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum für Brandenburg und Berlin (EPLR) beantragt werden.

In bewährter Weise wird die interessierte Öffentlichkeit, insbesondere die Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner, zu den aktuellen Sachverhalten auf dem Laufenden gehalten.

Information vom 15. Oktober 2020

Bereits im letzten ELER-Newsletter wurde  über die bisherigen Überlegungen zur Aussteuerung der aktuellen Förderperiode und zum Übergang in die neue Förderperiode im Bereich des ELER informiert.

Zwischenzeitlich haben sich folgende neue Sachverhalte ergeben:
Nunmehr liegen die aus dem Beschluss des Europäischen Rates über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 von der EU-Kommission ermittelten Beträge der originären ELER-Mittel für die Mitgliedstaaten und Jahre vor.

Der Übergang der laufenden Förderperiode in die neue Förderperiode ist nun obligatorisch auf zwei Jahre festgelegt (betrifft die Jahre 2021 und 2022). Die aktuelle ELER-Förderperiode endet damit zum 31.12.2025.

Unter den weiterhin bestehenden Vorbehalten – insbesondere die Zustimmung des Europäischen Parlamentes zum MFR sowie die Beschlussfassung zu einer Übergangsverordnung betreffend, ergeben sich gemäß Beschluss der Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) am 25.06.2020 die vorläufigen Beträge für die Mittelausstattung der Länder im ELER für die Jahre 2021 und 2022. Zu den originären ELER-Mittel erhalten die Länder noch weitere Mittel aus der 1. Säule der GAP (so genannte Umschichtungsmittel) sowie Mittel aus dem Wiederaufbaufonds.

Die Beträge aus der Umschichtung der Direktzahlungen aus dem Jahr 2021, die im Jahr 2022 zur Verfügung stehen, befinden sich noch im Bundes-Gesetzgebungsverfahren.

Die Verwendung der ELER-Mittel aus dem Wiederaufbaufonds und ihre Verteilung auf die Jahre ist noch Gegenstand der EU-Beratungen. Insbesondere wird dabei auch die Frage der Höhe des EU-Beteiligungssatzes zu klären sein (die Forderung von Deutschland bezieht sich in Analogie zu den Regelungen bei den Strukturfonds auf eine EU-Beteiligung in Höhe von 100 Prozent).

Es wird um Verständnis gebeten, dass die Veröffentlichung der bislang vorläufigen Mittelausstattung der Länder für den ELER erst nach Auflösung der genannten Vorbehalte erfolgen kann. Der Beschluss zum MFR sowie die damit korrespondierende Verabschiedung einer ELER-Übergangsverordnung werden nicht vor Mitte Dezember dieses Jahres erwartet.

Zum weiteren Verfahren:
Die bereits getroffenen Überlegungen im MLUK zur Aussteuerung der laufenden Förderperiode, die auf der Inanspruchnahme der Mittel eines Übergangsjahres beruhten, sind nach der Festlegung der obligatorischen Nutzung beider Übergangsjahre (2021 und 2022), neu zu konzipieren. Derzeit finden dazu im MLUK Abstimmungen mit den Fachbereichen statt.

Die Inanspruchnahme der Verlängerung der Förderperiode muss bei der Europäischen Kommission bis zum Jahresende mit einer Änderung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum für Brandenburg und Berlin (EPLR) beantragt werden.

In bewährter Weise wird die interessierte Öffentlichkeit, insbesondere die Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner, zu den aktuellen Sachverhalten auf dem Laufenden gehalten.


Information vom 18. Mai 2020

Aussteuern, vorbereiten und beteiligen

Die aktuelle EU-Förderperiode 2014 bis 2020 würde regulär in die Schlussphase gehen. Aber aufgrund des späten Starts in diese Förderperiode sind wir jedoch noch lange nicht am Ende.

In Bezug auf die dem Land Brandenburg zur Verfügung stehenden Mittel aus dem ELER-Fonds haben wir bisher einen Stand an Bewilligungen in Höhe von 75 Prozent sowie einen Auszahlungsstand in Höhe von circa 40 Prozent – bezogen auf unsere ursprüngliche Planung – zu verzeichnen.

Bewilligungen können noch über das Jahr 2020 hinaus erteilt werden. Auszahlungen können nach derzeitigem Stand  bis zur Mitte des Jahres 2023 erfolgen.

Seit November 2019 wird sowohl auf europäischer Ebene als auch mit den Mitgliedstaaten der EU über eine Verlängerung der Förderperiode diskutiert. Diese Forderung der Mitgliedstaaten ergibt sich aus einer Reihe von Unwägbarkeiten auf europäischer Ebene. Noch immer wurde kein Beschluss über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) gefasst. Darüber hinaus liegen die erforderlichen Durchführungs- und Rechtsakte in Vorbereitung auf die neue Förderperiode ab 2021 nicht vor.

Um einen reibungslosen Übergang von der laufenden in die neue Förderperiode zu ermöglichen, hat die EU-Kommission den Entwurf einer Übergangsverordnung vorgelegt. Die Förderperiode wird demnach um mindestens ein Jahr, möglicherweise auch um zwei Jahre verlängert. Die Mitgliedstaaten würden für diese Übergangszeit im Vorgriff auf die neue Förderperiode neues Geld erhalten, das auf der Grundlage der derzeitigen (alten) EU-Regelungen in Anspruch genommen werden kann. Ob und in welcher Weise Brandenburg von den Übergangsregelungen Gebrauch machen wird, steht noch nicht abschließend fest.

Zur optimalen Aussteuerung der laufenden Förderperiode 2014 bis 2020 wird das Entwicklungsprogramm für die Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) unter anderem über Änderungen angepasst. Es sind unter anderem inhaltlich-redaktionelle Änderungen sowie finanzielle Umschichtungen beabsichtigt.

Stand der Vorbereitung der Förderperiode ab 2021

In der neuen Förderperiode wird es einen einzigen GAP-Strategieplan auf nationaler Ebene geben. Die Erarbeitung einzelner Teile dieses Strategieplans ist in vollem Gange. Fertiggestellt sind die SWOT- und die Bedarfsanalyse.

In Bezug auf die Ex-ante-Evaluierung ist vor wenigen Tagen die Zuschlagserteilung erfolgt und die Ausschreibung für die SUP ist durch das BMEL auf den Weg gebracht. In verschiedenen Bund-Länder-Arbeitsgruppen werden derzeit unter anderem die Interventionsbeschreibungen für die Maßnahmen der 1. Säule einschließlich der Sektorprogramme sowie der flächen- und tierbezogenen sowie der investiven ELER-Maßnahmen erarbeitet. Weitere Arbeitsgruppen befassen sich mit Fragen der künftigen Ausgestaltung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme sowie mit Möglichkeiten der Vereinfachung.

Für die neue Förderperiode, einschließlich der Übergangszeit, wird ein neuer Schlüssel für die Verteilung der ELER-Mittel innerhalb Deutschlands festgelegt. Darüber diskutierten die Agrarminister auf ihrer Frühjahrskonferenz am 8. Mai 2020. Strittig war dabei die Frage, ob die bisherige Mittelverteilung bereits im Übergangszeitraum 2021/2022 deutlich stärker als bisher durch einen Bezug zur landwirtschaftlichen Fläche (LF) korrigiert werden soll. Das würde gerade für die neuen Bundesländer erhebliche Einschnitte bedeuten.

Brandenburg fordert wie alle neuen Bundesländer, sich bei der Verteilung der ELER-Mittel zukünftig nicht ausschließlich an der landwirtschaftlichen Fläche zu orientieren. Es müssen auch andere Kriterien in den Verteilungsschlüssel einfließen, die dem Gesamtförderspektrum des ELER besser entsprechen, beispielsweise die regionale Wirtschaftskraft oder der Anteil an Natura 2000-Gebieten und Waldgebieten.

Die Entscheidung über das weitere Verfahren für den Übergangszeitraum wurde auf eine Sonder-Agrarministerkonferenz im Juli 2020 vertagt. Unabhängig davon steht noch die Einigung der Bundesländer auf einen gemeinsamen ELER-Verteilungsschlüssel für die Zeit nach dem Übergangszeitraum an.

Beteiligung der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner

Der Prozess der Beteiligung der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner soll auch in Vorbereitung auf die neue Förderperiode in bewährter Weise fortgesetzt werden. Dazu fand bereits im vergangenen Jahr eine ELER-Jahrestagung sowie Workshops des Partnernetzwerks KBS Plus sowie im Rahmen der Beratungen des Gemeinsamen Begleitausschusses EFRE, ESF und ELER des Landes Brandenburg statt.

Im weiteren Beteiligungsprozess sind Workshops, unter anderem zu den ELER-Förderbereichen „Investitionen mit Agrarbezug“, „Umwelt- und Naturschutz“, „Bildung, Beratung, Zusammenarbeit und Innovation“, sowie für den Bereich „Ländliche Entwicklung“ geplant.

Corona-Pandemie bedingt steht derzeit noch nicht abschließend fest, wann und in welcher Form diese Workshops durchgeführt werden. Die Ergebnisse aus den Workshops sollen auf der ELER-Jahrestagung am 9. November 2020 in der Heimvolkshochschule am Seddiner See präsentiert werden.

Informationen auf der Website des ELER

Unter www.eler.brandenburg.de finden Sie jeweils aktuelle Informationen rund um den ELER.

Dr. Silvia Rabold
Leiterin der ELER-Verwaltungsbehörde für Brandenburg und Berlin

Information vom 18. Mai 2020

Aussteuern, vorbereiten und beteiligen

Die aktuelle EU-Förderperiode 2014 bis 2020 würde regulär in die Schlussphase gehen. Aber aufgrund des späten Starts in diese Förderperiode sind wir jedoch noch lange nicht am Ende.

In Bezug auf die dem Land Brandenburg zur Verfügung stehenden Mittel aus dem ELER-Fonds haben wir bisher einen Stand an Bewilligungen in Höhe von 75 Prozent sowie einen Auszahlungsstand in Höhe von circa 40 Prozent – bezogen auf unsere ursprüngliche Planung – zu verzeichnen.

Bewilligungen können noch über das Jahr 2020 hinaus erteilt werden. Auszahlungen können nach derzeitigem Stand  bis zur Mitte des Jahres 2023 erfolgen.

Seit November 2019 wird sowohl auf europäischer Ebene als auch mit den Mitgliedstaaten der EU über eine Verlängerung der Förderperiode diskutiert. Diese Forderung der Mitgliedstaaten ergibt sich aus einer Reihe von Unwägbarkeiten auf europäischer Ebene. Noch immer wurde kein Beschluss über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) gefasst. Darüber hinaus liegen die erforderlichen Durchführungs- und Rechtsakte in Vorbereitung auf die neue Förderperiode ab 2021 nicht vor.

Um einen reibungslosen Übergang von der laufenden in die neue Förderperiode zu ermöglichen, hat die EU-Kommission den Entwurf einer Übergangsverordnung vorgelegt. Die Förderperiode wird demnach um mindestens ein Jahr, möglicherweise auch um zwei Jahre verlängert. Die Mitgliedstaaten würden für diese Übergangszeit im Vorgriff auf die neue Förderperiode neues Geld erhalten, das auf der Grundlage der derzeitigen (alten) EU-Regelungen in Anspruch genommen werden kann. Ob und in welcher Weise Brandenburg von den Übergangsregelungen Gebrauch machen wird, steht noch nicht abschließend fest.

Zur optimalen Aussteuerung der laufenden Förderperiode 2014 bis 2020 wird das Entwicklungsprogramm für die Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) unter anderem über Änderungen angepasst. Es sind unter anderem inhaltlich-redaktionelle Änderungen sowie finanzielle Umschichtungen beabsichtigt.

Stand der Vorbereitung der Förderperiode ab 2021

In der neuen Förderperiode wird es einen einzigen GAP-Strategieplan auf nationaler Ebene geben. Die Erarbeitung einzelner Teile dieses Strategieplans ist in vollem Gange. Fertiggestellt sind die SWOT- und die Bedarfsanalyse.

In Bezug auf die Ex-ante-Evaluierung ist vor wenigen Tagen die Zuschlagserteilung erfolgt und die Ausschreibung für die SUP ist durch das BMEL auf den Weg gebracht. In verschiedenen Bund-Länder-Arbeitsgruppen werden derzeit unter anderem die Interventionsbeschreibungen für die Maßnahmen der 1. Säule einschließlich der Sektorprogramme sowie der flächen- und tierbezogenen sowie der investiven ELER-Maßnahmen erarbeitet. Weitere Arbeitsgruppen befassen sich mit Fragen der künftigen Ausgestaltung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme sowie mit Möglichkeiten der Vereinfachung.

Für die neue Förderperiode, einschließlich der Übergangszeit, wird ein neuer Schlüssel für die Verteilung der ELER-Mittel innerhalb Deutschlands festgelegt. Darüber diskutierten die Agrarminister auf ihrer Frühjahrskonferenz am 8. Mai 2020. Strittig war dabei die Frage, ob die bisherige Mittelverteilung bereits im Übergangszeitraum 2021/2022 deutlich stärker als bisher durch einen Bezug zur landwirtschaftlichen Fläche (LF) korrigiert werden soll. Das würde gerade für die neuen Bundesländer erhebliche Einschnitte bedeuten.

Brandenburg fordert wie alle neuen Bundesländer, sich bei der Verteilung der ELER-Mittel zukünftig nicht ausschließlich an der landwirtschaftlichen Fläche zu orientieren. Es müssen auch andere Kriterien in den Verteilungsschlüssel einfließen, die dem Gesamtförderspektrum des ELER besser entsprechen, beispielsweise die regionale Wirtschaftskraft oder der Anteil an Natura 2000-Gebieten und Waldgebieten.

Die Entscheidung über das weitere Verfahren für den Übergangszeitraum wurde auf eine Sonder-Agrarministerkonferenz im Juli 2020 vertagt. Unabhängig davon steht noch die Einigung der Bundesländer auf einen gemeinsamen ELER-Verteilungsschlüssel für die Zeit nach dem Übergangszeitraum an.

Beteiligung der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner

Der Prozess der Beteiligung der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner soll auch in Vorbereitung auf die neue Förderperiode in bewährter Weise fortgesetzt werden. Dazu fand bereits im vergangenen Jahr eine ELER-Jahrestagung sowie Workshops des Partnernetzwerks KBS Plus sowie im Rahmen der Beratungen des Gemeinsamen Begleitausschusses EFRE, ESF und ELER des Landes Brandenburg statt.

Im weiteren Beteiligungsprozess sind Workshops, unter anderem zu den ELER-Förderbereichen „Investitionen mit Agrarbezug“, „Umwelt- und Naturschutz“, „Bildung, Beratung, Zusammenarbeit und Innovation“, sowie für den Bereich „Ländliche Entwicklung“ geplant.

Corona-Pandemie bedingt steht derzeit noch nicht abschließend fest, wann und in welcher Form diese Workshops durchgeführt werden. Die Ergebnisse aus den Workshops sollen auf der ELER-Jahrestagung am 9. November 2020 in der Heimvolkshochschule am Seddiner See präsentiert werden.

Informationen auf der Website des ELER

Unter www.eler.brandenburg.de finden Sie jeweils aktuelle Informationen rund um den ELER.

Dr. Silvia Rabold
Leiterin der ELER-Verwaltungsbehörde für Brandenburg und Berlin