Förderperiode 2023 – 2027


Reform des EU-Beihilferechts im Agrar- und Forstsektor

Mit dem 01.01.2023 sind der neue Agrarrahmen sowie die neue Agrarfreistellungsverordnung (AgrarGVO) in Kraft getreten. Die überarbeiteten Beihilfevorschriften sind an die neue GAP sowie den Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) angepasst und sollen die Prioritäten der europäischen EU-Kommission im Rahmen des Green Deal, der Farm-to-Fork- und der Biodiversitätsstrategie widerspiegeln.

Mit dem 01.01.2023 sind der neue Agrarrahmen sowie die neue Agrarfreistellungsverordnung (AgrarGVO) in Kraft getreten. Die überarbeiteten Beihilfevorschriften sind an die neue GAP sowie den Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) angepasst und sollen die Prioritäten der europäischen EU-Kommission im Rahmen des Green Deal, der Farm-to-Fork- und der Biodiversitätsstrategie widerspiegeln.

Gemeinsame Agrarpolitik ab 2023

Hintergrundinformation

Die Diskussion rund um die EU-Agrarpolitik 2022 – 2027 ist in vollem Gange. Legislativvorschläge der EU-Kommission zur Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik in der Förderperiode 2022 – 2027 sowie Vorschläge zur Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2022 – 2027 liegen bereits vor, ebenso aktuelle Beschlüsse der Agrarministerkonferenz 2018 oder Pressemitteilungen des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg.

Hintergrundinformation

Die Diskussion rund um die EU-Agrarpolitik 2022 – 2027 ist in vollem Gange. Legislativvorschläge der EU-Kommission zur Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik in der Förderperiode 2022 – 2027 sowie Vorschläge zur Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2022 – 2027 liegen bereits vor, ebenso aktuelle Beschlüsse der Agrarministerkonferenz 2018 oder Pressemitteilungen des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg.

EU-Umweltförderprogramm 2021 bis 2027

Die EU-Kommission hat mit der Broschüre „Ihr EU-Umweltförderprogramm auf einen Blick“ einen Leitfaden für die verschiedenen EU-Umweltfinanzierungprogramme bereit gestellt. Um die Inanspruchnahme und effiziente Nutzung der EU-Finanzierung für die Umwelt weiter zu fördern, soll der Leitfaden den Zugang der Interessengruppen zu diesen Finanzierungsmöglichkeiten erleichtern.

Die EU-Kommission hat mit der Broschüre „Ihr EU-Umweltförderprogramm auf einen Blick“ einen Leitfaden für die verschiedenen EU-Umweltfinanzierungprogramme bereit gestellt. Um die Inanspruchnahme und effiziente Nutzung der EU-Finanzierung für die Umwelt weiter zu fördern, soll der Leitfaden den Zugang der Interessengruppen zu diesen Finanzierungsmöglichkeiten erleichtern.

Stärkung der Wissens- und Innovationsysteme für die Landwirtschaft

Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 sieht die Europäische Kommission für die Entwicklung einer nachhaltigen, robusten und intelligenten Landwirtschaft eine hohe Relevanz in Wissen und Innovationen. Ziel ist es, dass noch intensiver in Forschung und Innovation investiert wird und dass die daraus resultierenden Ergebnisse aufbereitet und umfassend genutzt werden. Dafür sollen stärkere Netzwerke für die Wissensbereitstellung und den Wissenstransfer sowie Innovationen in der Landwirtschaft geschaffen werden. Die zukünftige GAP soll die Rahmenbedingungen dafür bereitstellen.

Das landwirtschaftliche Wissens- und Innovationsystem (Agricultural Knowledge and Innovation System – AKIS) Deutschlands soll dieser Zielstellung Rechnung tragen.
AKIS umfasst unterschiedliche öffentliche und private Einrichtungen der Forschung, Bildung, Beratung, sowie Landwirtschaftsorganisationen und politischen Institutionen auf lokaler, regionaler, Landes- und Bundesebene.
 
Die europäische Kommission zählt vier Maßnahmengruppen zu den erfolgreichen AKIS-Strategien:

  1. Verbesserung der Wissensflüsse und Stärkung der Verbindungen zwischen Forschung und Praxis.
  2. Stärkung aller landwirtschaftlichen Beratungsdienste und Förderung ihrer Zusammenarbeit mit den AKIS.
  3. Förderung themenübergreifender und grenzüberschreitender interaktiver Innovation.
  4. Unterstützung des digitalen Wandels in der Landwirtschaft.

Als ein erfolgreiches Instrument des Wissenstransfers mit starkem Praxisbezug gelten die Europäischen Innovationspartnerschaften im Bereich der Landwirtschaft (EIP-AGRI) welche auch im Land Brandenburg umgesetzt werden. Sie sollen auch zukünftig eine wichtige Schnittstelle des Wissenstransfers innerhalb von AKIS sein.
AKIS ist künftiger Bestandteil des GAP-Strategieplanes. Derzeit arbeiten Brandenburg mit den anderen Ländern und dem Bund an der Ausgestaltung der deutschen AKIS-Strategie. Weiterhin wird derzeit ein Konzept für die Beratung im Land Brandenburg ausgearbeitet. Die Vernetzung von Wissensakteuren im Sinne von AKIS wird dabei berücksichtigt.

Literatur:
EUROPÄISCHE KOMMISSION. (o.J.) Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik.
ec.europa.eu/info/food-farming-fisheries/key-policies/common-agricultural-policy/future-cap_de#documents

KNIERIM, A., BOENNING, K., CAGGIANO, M., CRISTOVAO, A., DIRIMANOVA, V., KOEHNEN, T., LABARTHE, P., PRAGER, K. (2015) The AKIS concept and its relevance in selected EU member states. Outlook on Agriculture 44, 1, 29-36.

Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 sieht die Europäische Kommission für die Entwicklung einer nachhaltigen, robusten und intelligenten Landwirtschaft eine hohe Relevanz in Wissen und Innovationen. Ziel ist es, dass noch intensiver in Forschung und Innovation investiert wird und dass die daraus resultierenden Ergebnisse aufbereitet und umfassend genutzt werden. Dafür sollen stärkere Netzwerke für die Wissensbereitstellung und den Wissenstransfer sowie Innovationen in der Landwirtschaft geschaffen werden. Die zukünftige GAP soll die Rahmenbedingungen dafür bereitstellen.

Das landwirtschaftliche Wissens- und Innovationsystem (Agricultural Knowledge and Innovation System – AKIS) Deutschlands soll dieser Zielstellung Rechnung tragen.
AKIS umfasst unterschiedliche öffentliche und private Einrichtungen der Forschung, Bildung, Beratung, sowie Landwirtschaftsorganisationen und politischen Institutionen auf lokaler, regionaler, Landes- und Bundesebene.
 
Die europäische Kommission zählt vier Maßnahmengruppen zu den erfolgreichen AKIS-Strategien:

  1. Verbesserung der Wissensflüsse und Stärkung der Verbindungen zwischen Forschung und Praxis.
  2. Stärkung aller landwirtschaftlichen Beratungsdienste und Förderung ihrer Zusammenarbeit mit den AKIS.
  3. Förderung themenübergreifender und grenzüberschreitender interaktiver Innovation.
  4. Unterstützung des digitalen Wandels in der Landwirtschaft.

Als ein erfolgreiches Instrument des Wissenstransfers mit starkem Praxisbezug gelten die Europäischen Innovationspartnerschaften im Bereich der Landwirtschaft (EIP-AGRI) welche auch im Land Brandenburg umgesetzt werden. Sie sollen auch zukünftig eine wichtige Schnittstelle des Wissenstransfers innerhalb von AKIS sein.
AKIS ist künftiger Bestandteil des GAP-Strategieplanes. Derzeit arbeiten Brandenburg mit den anderen Ländern und dem Bund an der Ausgestaltung der deutschen AKIS-Strategie. Weiterhin wird derzeit ein Konzept für die Beratung im Land Brandenburg ausgearbeitet. Die Vernetzung von Wissensakteuren im Sinne von AKIS wird dabei berücksichtigt.

Literatur:
EUROPÄISCHE KOMMISSION. (o.J.) Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik.
ec.europa.eu/info/food-farming-fisheries/key-policies/common-agricultural-policy/future-cap_de#documents

KNIERIM, A., BOENNING, K., CAGGIANO, M., CRISTOVAO, A., DIRIMANOVA, V., KOEHNEN, T., LABARTHE, P., PRAGER, K. (2015) The AKIS concept and its relevance in selected EU member states. Outlook on Agriculture 44, 1, 29-36.

Die „Grüne Architektur“ im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird in der neuen Förderperiode stärker am Schutz der Biodiversität und der natürlichen Ressourcen sowie an nachhaltiger Entwicklung und Klimaschutz ausgerichtet sein. Die insbesondere zu diesen Aufgaben beitragenden Elemente werden als die „Grüne Architektur“ der GAP bezeichnet. Hierunter werden die Elemente Konditionalität, Eco Schemes (Ökoregelungen) und die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) zusammengefasst. Während die Konditionalität Bewirtschaftungsbedingungen für alle Flächen diktiert, beschreiben sowohl die Ökoregelungen der 1. Säule als auch die AUKM der 2. Säule konkrete Maßnahmen.

Die Konditionalität stellt Vorgaben auf, die jeder Betrieb bei der Flächenbewirtschaftung verpflichtend einzuhalten hat, um überhaupt Zahlungen für Flächenmaßnahmen der 1. und/oder 2. Säule erhalten zu können. Der Gesamtkanon aus 26 Vorschriften der Konditionalität bildet die Grundlage des Handels auf dem Betrieb und auf dem Acker. Die Landwirte verpflichten sich mit Abgabe des Agrarsammelantrags zum 15. Mai eines jeden Jahres zur Einhaltung dieser Vorschriften. Die Anforderungen der Konditionalität sind noch nicht bis ins Detail festgelegt. Die EU gibt hier Rahmenbedingungen vor und die Mitgliedstaaten beschreiben die Details der nationalen Ausgestaltung in ihren GAP-Strategieplänen.

Bei den Ökoregelungen der 1. Säule handelt es sich um eine beihilfefähige Intervention, die aus mehreren Einzelmaßnahmen bestehen kann, welche ebenfalls auf nationaler Ebene beschrieben und angeboten werden müssen. Für die landwirtschaftlichen Betriebe sind dies zusätzliche fakultative Maßnahmen.

Die Diskussion zur konkreten nationalen Ausgestaltung der Konditionalität und der Ökoregelungen sind bereits in vollem Gang. In der 2. Säule sind oberhalb des Niveaus der Konditionalität und der Ökoregelungen die AUKM als Intervention vorgesehen. Die Beschreibung der AUKM erfolgt auf einem abstrakten Niveau im deutschen GAP-Strategieplan Die Bundesländer haben die Möglichkeit, innerhalb dieses Rahmens die landesspezifischen AUKM zu beschreiben. Die konkrete Umsetzung der Förderung erfolgt über die spezifischen Landesrichtlinien. Dabei können auch neuartige Maßnahmen, wie bspw. Agroforstsysteme geprüft und als neue AUKM übernommen werden.

Für die kommende Förderperiode sind wesentliche Punkte noch ungeklärt, da die Basisrechtsakte noch nicht verabschiedet wurden. Dies trifft auch für die Elemente der Grünen Architektur zu.

Beitrag von Maria Hansen, Referentin für Agrarpolitik, Agrarbericht, Agrarsoziale Angelegenheiten, Landtags- und Bundesratsangelegenheiten, MLUK.    

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird in der neuen Förderperiode stärker am Schutz der Biodiversität und der natürlichen Ressourcen sowie an nachhaltiger Entwicklung und Klimaschutz ausgerichtet sein. Die insbesondere zu diesen Aufgaben beitragenden Elemente werden als die „Grüne Architektur“ der GAP bezeichnet. Hierunter werden die Elemente Konditionalität, Eco Schemes (Ökoregelungen) und die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) zusammengefasst. Während die Konditionalität Bewirtschaftungsbedingungen für alle Flächen diktiert, beschreiben sowohl die Ökoregelungen der 1. Säule als auch die AUKM der 2. Säule konkrete Maßnahmen.

Die Konditionalität stellt Vorgaben auf, die jeder Betrieb bei der Flächenbewirtschaftung verpflichtend einzuhalten hat, um überhaupt Zahlungen für Flächenmaßnahmen der 1. und/oder 2. Säule erhalten zu können. Der Gesamtkanon aus 26 Vorschriften der Konditionalität bildet die Grundlage des Handels auf dem Betrieb und auf dem Acker. Die Landwirte verpflichten sich mit Abgabe des Agrarsammelantrags zum 15. Mai eines jeden Jahres zur Einhaltung dieser Vorschriften. Die Anforderungen der Konditionalität sind noch nicht bis ins Detail festgelegt. Die EU gibt hier Rahmenbedingungen vor und die Mitgliedstaaten beschreiben die Details der nationalen Ausgestaltung in ihren GAP-Strategieplänen.

Bei den Ökoregelungen der 1. Säule handelt es sich um eine beihilfefähige Intervention, die aus mehreren Einzelmaßnahmen bestehen kann, welche ebenfalls auf nationaler Ebene beschrieben und angeboten werden müssen. Für die landwirtschaftlichen Betriebe sind dies zusätzliche fakultative Maßnahmen.

Die Diskussion zur konkreten nationalen Ausgestaltung der Konditionalität und der Ökoregelungen sind bereits in vollem Gang. In der 2. Säule sind oberhalb des Niveaus der Konditionalität und der Ökoregelungen die AUKM als Intervention vorgesehen. Die Beschreibung der AUKM erfolgt auf einem abstrakten Niveau im deutschen GAP-Strategieplan Die Bundesländer haben die Möglichkeit, innerhalb dieses Rahmens die landesspezifischen AUKM zu beschreiben. Die konkrete Umsetzung der Förderung erfolgt über die spezifischen Landesrichtlinien. Dabei können auch neuartige Maßnahmen, wie bspw. Agroforstsysteme geprüft und als neue AUKM übernommen werden.

Für die kommende Förderperiode sind wesentliche Punkte noch ungeklärt, da die Basisrechtsakte noch nicht verabschiedet wurden. Dies trifft auch für die Elemente der Grünen Architektur zu.

Beitrag von Maria Hansen, Referentin für Agrarpolitik, Agrarbericht, Agrarsoziale Angelegenheiten, Landtags- und Bundesratsangelegenheiten, MLUK.    

Bedarfsplanung der Partner für die Brandenburger Programme 2020+

In die Diskussion zur Gestaltung der ESI-Fonds für die neue Förderperiode 2022 – 2027 im Land Brandenburg haben die Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner ihre Positionen eingebracht.
 
Im Rahmen einer Bedarfsbefragung wurden die Brandenburg-spezifischen Forderungen der Partner zusammengetragen und Empfehlungen zur Ausgestaltung der zukünftigen operationellen Programme im ESF und EFRE sowie des EPLR formuliert.
 
Im Folgenden finden Sie die im Rahmen des Projektes  KBSplus erarbeitete Bedarfsplanung vom 30. November 2019 in einem Gesamtbericht und in einer Kurzfassung.

In die Diskussion zur Gestaltung der ESI-Fonds für die neue Förderperiode 2022 – 2027 im Land Brandenburg haben die Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner ihre Positionen eingebracht.
 
Im Rahmen einer Bedarfsbefragung wurden die Brandenburg-spezifischen Forderungen der Partner zusammengetragen und Empfehlungen zur Ausgestaltung der zukünftigen operationellen Programme im ESF und EFRE sowie des EPLR formuliert.
 
Im Folgenden finden Sie die im Rahmen des Projektes  KBSplus erarbeitete Bedarfsplanung vom 30. November 2019 in einem Gesamtbericht und in einer Kurzfassung.