ELER_PdM_01-10

Zersplitterter Grundbesitz wird neu geordnet
Das Bodenordnungsverfahren Beeskow-Ost wurde von Landwirten und Gemeinden beantragt, da über Jahrzehnte erhebliche Veränderungen - wie die Beseitigung von Wegen, Gräben und Hecken - in den Fluren stattfanden. Ziel ist es, für die landwirtschaftliche Nutzung gesicherte Wegeverhältnisse zu schaffen und zersplitterte Grundbesitze zusammenzuführen.

Der außerordentlich große Bodenordnungsbedarf der Stadt Beeskow mit den Ortsteilen Oegeln, Schneeberg und Krügersdorf wurde in den 70er und 80er Jahren, u. a. durch den Gewässerausbau der Oelse hervorgerufen. Im Zuge der Großraumbewirtschaftung wurden zudem Wege, Gräben, Hecken und Flurgehölze beseitigt und an anderer Stelle wieder neu gebaut bzw. gepflanzt, ohne das darunter befindliche Eigentum zu ordnen.

Die Folge war die Zerschneidung der Flurstücke. Durch den Rückbau von alten Wegen fehlte einer Vielzahl von Grundstücken die Erschließung. Die Bewirtschaftung solcher Grundstücke erfolgte über Unterpachtverträge mit anderen Landwirten oder Eigentümern. Wo solche Verträge nicht zustande kamen, lag die Bewirtschaftung ganz brach.

Wettbewerbsfähige und umweltverträgliche Landnutzung
Das Bodenordnungsverfahren wurde im Jahr 2002 mit einer Teilnehmergemeinschaft von 530 Beteiligten eingeleitet, um die Wege- und Gewässerverhältnisse neu zu ordnen und zersplitterten Grundbesitz zusammenzulegen. Für ein Gebiet mit einer Fläche von insgesamt 2.475 Hektar wurde 2006 der Wege- und Gewässerplan genehmigt. Im Jahr 2007 erfolgte die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung. Im August 2009 wurden die Teilnehmer schließlich in den Besitz der neuen Flurstücke eingewiesen. Von ursprünglich 1.938 Flurstücken in der Feldlage konnten diese durch die Neuordnung des Gebietes auf 528 Flurstücke reduziert werden.

Die Entwicklung der hier ansässigen Landwirtschaftsbetriebe wird durch diese Maßnahme nachhaltig gestärkt. Darüber hinaus sollen so die Voraussetzungen zur Umsetzung landschaftspflegerischer und ökologischer Maßnahmen geschaffen und auch einzelne Dorferneuerungsprojekte einbezogen werden, um die Wirtschaftskraft vor Ort zu stärken, ländliche Bausubstanz zu erhalten und die Infrastruktur insgesamt auszubauen.

Förderung durch Land und EU
Dem wirtschaftlichen Erfolg der Bodenordnung stehen natürlich auch Kosten gegenüber. Diese werden sowohl durch staatliche Zuschüsse als auch durch eine Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums für die Teilnehmer am Verfahren gesenkt.

Ingesamt wurden für Ausbau, Vermessungs- und Verwaltungsaufwand für den Zeitraum 2002 bis 2012 rund 4 Mio. Euro bewilligt. Davon kamen in der Förderperiode 2000 bis 2006 Euro 1.962.742 aus EU-Mitteln und Euro 654.247 vom Bund und Land Brandenburg. In der Förderperiode 2007 bis 2013 kamen weitere Euro 411.688 hinzu, davon aus dem ELER Euro 1.125.713 sowie Euro 285.974 von Bund und Land.

Dem Projekt lag die Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Flurbereinigung vom 13. November 2007 zugrunde.

ELER_PdM_01-10

Zersplitterter Grundbesitz wird neu geordnet
Das Bodenordnungsverfahren Beeskow-Ost wurde von Landwirten und Gemeinden beantragt, da über Jahrzehnte erhebliche Veränderungen - wie die Beseitigung von Wegen, Gräben und Hecken - in den Fluren stattfanden. Ziel ist es, für die landwirtschaftliche Nutzung gesicherte Wegeverhältnisse zu schaffen und zersplitterte Grundbesitze zusammenzuführen.

Der außerordentlich große Bodenordnungsbedarf der Stadt Beeskow mit den Ortsteilen Oegeln, Schneeberg und Krügersdorf wurde in den 70er und 80er Jahren, u. a. durch den Gewässerausbau der Oelse hervorgerufen. Im Zuge der Großraumbewirtschaftung wurden zudem Wege, Gräben, Hecken und Flurgehölze beseitigt und an anderer Stelle wieder neu gebaut bzw. gepflanzt, ohne das darunter befindliche Eigentum zu ordnen.

Die Folge war die Zerschneidung der Flurstücke. Durch den Rückbau von alten Wegen fehlte einer Vielzahl von Grundstücken die Erschließung. Die Bewirtschaftung solcher Grundstücke erfolgte über Unterpachtverträge mit anderen Landwirten oder Eigentümern. Wo solche Verträge nicht zustande kamen, lag die Bewirtschaftung ganz brach.

Wettbewerbsfähige und umweltverträgliche Landnutzung
Das Bodenordnungsverfahren wurde im Jahr 2002 mit einer Teilnehmergemeinschaft von 530 Beteiligten eingeleitet, um die Wege- und Gewässerverhältnisse neu zu ordnen und zersplitterten Grundbesitz zusammenzulegen. Für ein Gebiet mit einer Fläche von insgesamt 2.475 Hektar wurde 2006 der Wege- und Gewässerplan genehmigt. Im Jahr 2007 erfolgte die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung. Im August 2009 wurden die Teilnehmer schließlich in den Besitz der neuen Flurstücke eingewiesen. Von ursprünglich 1.938 Flurstücken in der Feldlage konnten diese durch die Neuordnung des Gebietes auf 528 Flurstücke reduziert werden.

Die Entwicklung der hier ansässigen Landwirtschaftsbetriebe wird durch diese Maßnahme nachhaltig gestärkt. Darüber hinaus sollen so die Voraussetzungen zur Umsetzung landschaftspflegerischer und ökologischer Maßnahmen geschaffen und auch einzelne Dorferneuerungsprojekte einbezogen werden, um die Wirtschaftskraft vor Ort zu stärken, ländliche Bausubstanz zu erhalten und die Infrastruktur insgesamt auszubauen.

Förderung durch Land und EU
Dem wirtschaftlichen Erfolg der Bodenordnung stehen natürlich auch Kosten gegenüber. Diese werden sowohl durch staatliche Zuschüsse als auch durch eine Förderung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums für die Teilnehmer am Verfahren gesenkt.

Ingesamt wurden für Ausbau, Vermessungs- und Verwaltungsaufwand für den Zeitraum 2002 bis 2012 rund 4 Mio. Euro bewilligt. Davon kamen in der Förderperiode 2000 bis 2006 Euro 1.962.742 aus EU-Mitteln und Euro 654.247 vom Bund und Land Brandenburg. In der Förderperiode 2007 bis 2013 kamen weitere Euro 411.688 hinzu, davon aus dem ELER Euro 1.125.713 sowie Euro 285.974 von Bund und Land.

Dem Projekt lag die Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der Flurbereinigung vom 13. November 2007 zugrunde.