Beratungsstellen und Adressen


Beratungsstelle für Vergaberecht für private und öffentliche Auftraggeber im Rahmen von ELER-Förderprojekten

Seit dem 1. Januar 2024 steht Ihnen für Ihre vergaberechtlichen Beratungsanfragen folgendes Unternehmen zur Verfügung:

Kontakt

Seit dem 1. Januar 2024 steht Ihnen für Ihre vergaberechtlichen Beratungsanfragen folgendes Unternehmen zur Verfügung:

Kontakt

Organisation
Organisation:
Dentons Europe LLP
Ansprechpartner:
Titel:
Dr.
Vorname:
Peter
Nachname:
Braun
Position:
Partner, Rechtsanwalt
E-Mail:
peter.braun@­dentons.com
Telefon:
+49 30 26473-850

Bitte geben Sie vorab Ihre Projektdaten in die Eingabemaske ein, um die Beratung optimal nutzen zu können. Stellenweise gibt es bei der Eingabemaske Probleme mit älteren Browsern. In diesem Fall nutzen Sie bitte direkt die E-Mail von Herrn Dr. Braun (peter.braun@dentons.com).
 
Folgende Hinweise sind zu beachten:

  1. Die Vergabeberatung kann ausschließlich für konkrete Vergabeeinzelfälle im Rahmen der Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem ELER erfolgen. Grundsatzstellungnahmen, Memoranden oder sonstige Gutachten etc. können nicht berücksichtigt werden.
  2. Beratungen zu Vergabeverfahren, die die Inanspruchnahme von Mitteln aus anderen Finanzierungsinstrumenten (zum Beispiel andere europäische Fonds sowie aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes - GAK") betreffen, können nicht berücksichtigt werden. Entsprechend ist zum Beispiel eine kostenfreie Vergabeberatung nach Nummer 2.5 der LEADER-Richtlinie (Umsetzung von investiven Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung gemäß GAK-Rahmenplan (Teil II E)) nicht möglich.
  3. Der gebotene kostenfreie Service stellt eine Beratung dar. Trotz des hohen Anspruchs auf rechtssichere und schnelle Rückmeldungen, obliegt dem Ratsuchenden die Letztentscheidung, den Empfehlungen der Beratung zu folgen und alle damit gegebenenfalls verbundenen Rechtsfolgen sowie Konsequenzen zu tragen.

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Folgende Hinweise sind zu beachten:

  1. Die Vergabeberatung kann ausschließlich für konkrete Vergabeeinzelfälle im Rahmen der Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem ELER erfolgen. Grundsatzstellungnahmen, Memoranden oder sonstige Gutachten etc. können nicht berücksichtigt werden.
  2. Beratungen zu Vergabeverfahren, die die Inanspruchnahme von Mitteln aus anderen Finanzierungsinstrumenten (zum Beispiel andere europäische Fonds sowie aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes - GAK") betreffen, können nicht berücksichtigt werden. Entsprechend ist zum Beispiel eine kostenfreie Vergabeberatung nach Nummer 2.5 der LEADER-Richtlinie (Umsetzung von investiven Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung gemäß GAK-Rahmenplan (Teil II E)) nicht möglich.
  3. Der gebotene kostenfreie Service stellt eine Beratung dar. Trotz des hohen Anspruchs auf rechtssichere und schnelle Rückmeldungen, obliegt dem Ratsuchenden die Letztentscheidung, den Empfehlungen der Beratung zu folgen und alle damit gegebenenfalls verbundenen Rechtsfolgen sowie Konsequenzen zu tragen.

Zuschüsse für Vergabeverfahren


Vergabeleitfaden und Dokumente für private und öffentliche Auftraggeber im Rahmen von ELER-Förderprojekten

Bitte beachten Sie im Rahmen Ihrer noch nicht abgeschlossenen Vergabeverfahren (ab Erreichen der EU-Schwellenwerte) das Zuschlagsverbot bzgl. russischer Bieter/Beteiligter und andere Auswirkungen des 5. EU-Sanktionspaketes gegen Russland auf öffentliche Aufträge und Konzessionen (ab Erreichen der EU-Schwellenwerte). > Weitere Informationen

Bitte beachten Sie im Rahmen Ihrer noch nicht abgeschlossenen Vergabeverfahren (ab Erreichen der EU-Schwellenwerte) das Zuschlagsverbot bzgl. russischer Bieter/Beteiligter und andere Auswirkungen des 5. EU-Sanktionspaketes gegen Russland auf öffentliche Aufträge und Konzessionen (ab Erreichen der EU-Schwellenwerte). > Weitere Informationen