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Beratungsstelle für Vergaberecht für private und öffentliche Auftraggeber im Rahmen von ELER-Förderprojekten
Ab dem 27. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 (Ende der laufenden Förderperiode) steht Ihnen für Ihre vergaberechtlichen Beratungsanfragen folgendes Unternehmen zur Verfügung:
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Ab dem 27. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2023 (Ende der laufenden Förderperiode) steht Ihnen für Ihre vergaberechtlichen Beratungsanfragen folgendes Unternehmen zur Verfügung:
Kontakt
- Organisation
-
- Organisation:
- Dentons Europe LLP
- Ansprechpartner:
-
- Titel:
- Dr.
- Vorname:
- Peter
- Nachname:
- Braun
- Position:
- Partner, Rechtsanwalt
- E-Mail:
- peter.braun@ dentons.com
- Telefon:
- +49 30 26473-850
Bitte geben Sie vorab Ihre Projektdaten in die Eingabemaske ein, um die Beratung optimal nutzen zu können.
Folgende Hinweise sind zu beachten:
- Die Vergabeberatung kann ausschließlich für konkrete Vergabeeinzelfälle im Rahmen der Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem ELER erfolgen. Grundsatzstellungnahmen, Memoranden oder sonstige Gutachten etc. können nicht berücksichtigt werden.
- Beratungen zu Vergabeverfahren, die die Inanspruchnahme von Mitteln aus anderen Finanzierungsinstrumenten (zum Beispiel andere europäische Fonds sowie aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes - GAK") betreffen, können nicht berücksichtigt werden. Entsprechend ist zum Beispiel eine kostenfreie Vergabeberatung nach Nummer 2.5 der LEADER-Richtlinie (Umsetzung von investiven Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung gemäß GAK-Rahmenplan (Teil II E)) nicht möglich.
- Der gebotene kostenfreie Service stellt eine Beratung dar. Trotz des hohen Anspruchs auf rechtssichere und schnelle Rückmeldungen, obliegt dem Ratsuchenden die Letztentscheidung, den Empfehlungen der Beratung zu folgen und alle damit gegebenenfalls verbundenen Rechtsfolgen sowie Konsequenzen zu tragen.
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Folgende Hinweise sind zu beachten:
- Die Vergabeberatung kann ausschließlich für konkrete Vergabeeinzelfälle im Rahmen der Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem ELER erfolgen. Grundsatzstellungnahmen, Memoranden oder sonstige Gutachten etc. können nicht berücksichtigt werden.
- Beratungen zu Vergabeverfahren, die die Inanspruchnahme von Mitteln aus anderen Finanzierungsinstrumenten (zum Beispiel andere europäische Fonds sowie aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes - GAK") betreffen, können nicht berücksichtigt werden. Entsprechend ist zum Beispiel eine kostenfreie Vergabeberatung nach Nummer 2.5 der LEADER-Richtlinie (Umsetzung von investiven Vorhaben der integrierten ländlichen Entwicklung gemäß GAK-Rahmenplan (Teil II E)) nicht möglich.
- Der gebotene kostenfreie Service stellt eine Beratung dar. Trotz des hohen Anspruchs auf rechtssichere und schnelle Rückmeldungen, obliegt dem Ratsuchenden die Letztentscheidung, den Empfehlungen der Beratung zu folgen und alle damit gegebenenfalls verbundenen Rechtsfolgen sowie Konsequenzen zu tragen.