Von der Idee zum Antrag


Der Entwicklungsplan für den ländlichen Raum (EPLR) eröffnet eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Zuwendungsempfänger nutzen können. Insgesamt bietet der Entwicklungsplan für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins (EPLR) 19 Maßnahmen bzw. Maßnahmebündel an. Die einzelnen Förderrichtlinien beschreiben im Detail, wer antragsberechtigt ist.

Aus der Sicht des Landes Brandenburg sind Projekte im ländlichen Raum dann besonders sinnvoll, wenn ihre Auswirkungen nachhaltig sind, das heißt wirtschaftliche, soziale und umweltbezogene Aspekte gleichermaßen berücksichtigen. Weiterhin sollen sie zur Verbesserung der Chancengleichheit insbesondere bei der Steigerung der Frauenerwerbsbeteiligung und bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen. Die Verwirklichung dieser Ziele soll dann bei der Umsetzung jeder Maßnahme berücksichtigt werden

Der Entwicklungsplan für den ländlichen Raum (EPLR) eröffnet eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Zuwendungsempfänger nutzen können. Insgesamt bietet der Entwicklungsplan für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins (EPLR) 19 Maßnahmen bzw. Maßnahmebündel an. Die einzelnen Förderrichtlinien beschreiben im Detail, wer antragsberechtigt ist.

Aus der Sicht des Landes Brandenburg sind Projekte im ländlichen Raum dann besonders sinnvoll, wenn ihre Auswirkungen nachhaltig sind, das heißt wirtschaftliche, soziale und umweltbezogene Aspekte gleichermaßen berücksichtigen. Weiterhin sollen sie zur Verbesserung der Chancengleichheit insbesondere bei der Steigerung der Frauenerwerbsbeteiligung und bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen. Die Verwirklichung dieser Ziele soll dann bei der Umsetzung jeder Maßnahme berücksichtigt werden

  • Wer kann gefördert werden?

    Grundsätzlich können alle Akteure, die zur Entwicklung der Agrarwirtschaft und der ländlichen Räume einen Beitrag leisten und ihren Sitz in Brandenburg oder Berlin haben, einen Antrag stellen. Gefördert werden können grundsätzlich Unternehmen und Privatpersonen ebenso wie Vereine, Gemeinden und Gemeindeverbände.

    Anträge zu Maßnahmen und Projekten haben dann eine gute Aussicht auf eine Förderung, wenn sie u.a.

    • einen dauerhaften Beitrag zur Verbesserung der Wertschöpfung und zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen leisten,
    • die flächendeckende Landbewirtschaftung in Brandenburg und Berlin unterstützen,
    • Infrastrukturförderung und betriebliche Förderung vernetzen und sich in ihren Wirkungen ergänzen (Infrastrukturförderung soll ausschließlich zur Unterstützung der wirtschaftlichen Aktivitäten dienen),
    • sich im Bereich der Infrastrukturförderung mit anderen Förderinstrumenten der Landesregierung ergänzen,
    • die demografische Entwicklung berücksichtigen, sofern sie im Zusammenhang mit der Entwicklung von Infrastruktur und Dienstleistungen stehen,
    • sich dadurch auszeichnen, dass Verwaltungsaufwand und Nutzen der Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu einander stehen. Kleinteilige Maßnahmen sind zu vermeiden.

    Ratsam ist es vor allen Dingen, dass Sie rechtzeitig vor Beginn einer Antragstellung den Kontakt mit dem für die Förderichtlinie zuständigen Ansprechpartner aufnehmen. Eine rechtzeitige, ausführliche und kontinuierliche Information auch während der Durchführung des Projekts wird Sie dabei unterstützen, die oft komplizierten Bestimmungen des Förderrechts einzuhalten. Vor der Antragstellung sollten Sie außerdem schon folgende Hinweise berücksichtigen:

    Grundsätzlich können alle Akteure, die zur Entwicklung der Agrarwirtschaft und der ländlichen Räume einen Beitrag leisten und ihren Sitz in Brandenburg oder Berlin haben, einen Antrag stellen. Gefördert werden können grundsätzlich Unternehmen und Privatpersonen ebenso wie Vereine, Gemeinden und Gemeindeverbände.

    Anträge zu Maßnahmen und Projekten haben dann eine gute Aussicht auf eine Förderung, wenn sie u.a.

    • einen dauerhaften Beitrag zur Verbesserung der Wertschöpfung und zur Schaffung und zum Erhalt von Arbeitsplätzen leisten,
    • die flächendeckende Landbewirtschaftung in Brandenburg und Berlin unterstützen,
    • Infrastrukturförderung und betriebliche Förderung vernetzen und sich in ihren Wirkungen ergänzen (Infrastrukturförderung soll ausschließlich zur Unterstützung der wirtschaftlichen Aktivitäten dienen),
    • sich im Bereich der Infrastrukturförderung mit anderen Förderinstrumenten der Landesregierung ergänzen,
    • die demografische Entwicklung berücksichtigen, sofern sie im Zusammenhang mit der Entwicklung von Infrastruktur und Dienstleistungen stehen,
    • sich dadurch auszeichnen, dass Verwaltungsaufwand und Nutzen der Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu einander stehen. Kleinteilige Maßnahmen sind zu vermeiden.

    Ratsam ist es vor allen Dingen, dass Sie rechtzeitig vor Beginn einer Antragstellung den Kontakt mit dem für die Förderichtlinie zuständigen Ansprechpartner aufnehmen. Eine rechtzeitige, ausführliche und kontinuierliche Information auch während der Durchführung des Projekts wird Sie dabei unterstützen, die oft komplizierten Bestimmungen des Förderrechts einzuhalten. Vor der Antragstellung sollten Sie außerdem schon folgende Hinweise berücksichtigen:

  • Was ist der Antragsgegenstand?

    Der zu beantragenden Fördergegenstand („Was soll gefördert werden“) muss sich auf eine Förderrichtlinie beziehen und sollte so präzise wie möglich definiert und beschrieben werden. Dies setzt konzeptionelle Ideen oder auch häufig Vorarbeiten voraus, die vor einer Antragstellung bedacht oder gar bearbeitet werden müssen. Viele Anträge scheitern oder können nicht bearbeitet werden, weil der Antragsgegenstand unzureichend beschrieben ist.

    Der zu beantragenden Fördergegenstand („Was soll gefördert werden“) muss sich auf eine Förderrichtlinie beziehen und sollte so präzise wie möglich definiert und beschrieben werden. Dies setzt konzeptionelle Ideen oder auch häufig Vorarbeiten voraus, die vor einer Antragstellung bedacht oder gar bearbeitet werden müssen. Viele Anträge scheitern oder können nicht bearbeitet werden, weil der Antragsgegenstand unzureichend beschrieben ist.

  • Wo sind die Anträge zu stellen?

    In den einzelnen Förderrichtlinien ist geregelt, wo der Antrag zu stellen ist. Dabei finden Sie auch Ansprechpartner, die Sie gerne über die Förderinhalte weiter informieren.

    In den einzelnen Förderrichtlinien ist geregelt, wo der Antrag zu stellen ist. Dabei finden Sie auch Ansprechpartner, die Sie gerne über die Förderinhalte weiter informieren.

  • Wann muss die Förderung beantragt werden?

    Der Antrag auf Fördermittel muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Als Beginn einer Maßnahme gilt grundsätzlich der Abschluss einer Liefer- oder Leistungsvereinbarung. Im Ausnahmefall kann auf Antrag von der Bewilligungsstelle der vorzeitige Maßnahmebeginn genehmigt werden. Diese Genehmigung ist jedoch keine Garantie für die Bewilligung. Die Maßnahme wird auf eigene Gefahr begonnen

    Der Antrag auf Fördermittel muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Als Beginn einer Maßnahme gilt grundsätzlich der Abschluss einer Liefer- oder Leistungsvereinbarung. Im Ausnahmefall kann auf Antrag von der Bewilligungsstelle der vorzeitige Maßnahmebeginn genehmigt werden. Diese Genehmigung ist jedoch keine Garantie für die Bewilligung. Die Maßnahme wird auf eigene Gefahr begonnen

  • Wie erfolgt die Antragstellung und Prüfung?

    Die Förderung muss formell bei der Bewilligungsstelle beantragt werden. Antragsformulare können Sie im Internet downloaden oder bei der Bewilligungsstelle erhalten. Der Antrag muss unter anderem eine detaillierte Beschreibung des Fördervorhabens, Angaben zu den Eigenmitteln und zur Gesamtfinanzierung und verbindliche Erklärungen zur Seriosität des Vorhabens und des Zuwendungsempfängers enthalten. Er wird entsprechend den Förderrichtlinien auf Vollständigkeit, Plausibilität, sachliche und rechnerische Richtigkeit sowie Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit geprüft.

    Die Förderung muss formell bei der Bewilligungsstelle beantragt werden. Antragsformulare können Sie im Internet downloaden oder bei der Bewilligungsstelle erhalten. Der Antrag muss unter anderem eine detaillierte Beschreibung des Fördervorhabens, Angaben zu den Eigenmitteln und zur Gesamtfinanzierung und verbindliche Erklärungen zur Seriosität des Vorhabens und des Zuwendungsempfängers enthalten. Er wird entsprechend den Förderrichtlinien auf Vollständigkeit, Plausibilität, sachliche und rechnerische Richtigkeit sowie Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit geprüft.

  • Förderbescheid und Bestätigung

    Nach einer eingehenden Prüfung durch die Bewilligungsstelle und bei Erfüllung der Voraussetzungen wird ein Zuwendungsbescheid erteilt, in dem die Art und die Höhe der Förderung sowie der Zuwendungszweck genau angegeben sind. Darüber hinaus enthält der Bescheid auch Bestimmungen über den Maßnahmezeitraum sowie über weitere zwingend zu beachtende Durchführungsbestimmungen (zum Beispiel über Mitteilungspflichten, Zweckbindung der erstellten oder angeschafften Gegenstände, Grundstücke und Gebäude über den Projektzeitraum hinaus oder auch zur Inventarisierung). Der Zuwendungsbescheid wird erst dann rechtskräftig, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist oder wenn Sie auf Rechtsmittel verzichten.

    Nach einer eingehenden Prüfung durch die Bewilligungsstelle und bei Erfüllung der Voraussetzungen wird ein Zuwendungsbescheid erteilt, in dem die Art und die Höhe der Förderung sowie der Zuwendungszweck genau angegeben sind. Darüber hinaus enthält der Bescheid auch Bestimmungen über den Maßnahmezeitraum sowie über weitere zwingend zu beachtende Durchführungsbestimmungen (zum Beispiel über Mitteilungspflichten, Zweckbindung der erstellten oder angeschafften Gegenstände, Grundstücke und Gebäude über den Projektzeitraum hinaus oder auch zur Inventarisierung). Der Zuwendungsbescheid wird erst dann rechtskräftig, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist oder wenn Sie auf Rechtsmittel verzichten.

  • Anforderung von Fördergeldern

    Sie können erst dann Fördergelder vom Zuwendungsgeber abrufen, wenn der Zuwendungsbescheid rechtskräftig geworden ist. Aber auch dann werden Fördermittel nur auf der Grundlage von bezahlten Rechnungen oder anderen zugelassenen Buchungsbelegen erstattet (Erstattungsprinzip). Sie müssen sich also darauf einstellen, dass Sie zumindest Teile Ihres Vorhabens vorfinanzieren müssen. Der letzte Teil der Fördermittel kann auch erst dann an Sie ausgezahlt werden, wenn der Verwendungsnachweis vorgelegt wird. Für die Mittelabrufe stellt die Bewilligungsstelle gesonderte Formblätter zur Verfügung.

    Sie können erst dann Fördergelder vom Zuwendungsgeber abrufen, wenn der Zuwendungsbescheid rechtskräftig geworden ist. Aber auch dann werden Fördermittel nur auf der Grundlage von bezahlten Rechnungen oder anderen zugelassenen Buchungsbelegen erstattet (Erstattungsprinzip). Sie müssen sich also darauf einstellen, dass Sie zumindest Teile Ihres Vorhabens vorfinanzieren müssen. Der letzte Teil der Fördermittel kann auch erst dann an Sie ausgezahlt werden, wenn der Verwendungsnachweis vorgelegt wird. Für die Mittelabrufe stellt die Bewilligungsstelle gesonderte Formblätter zur Verfügung.

  • Öffentlichkeit und Publizität

    Wenn Sie Fördergelder der EU erhalten, besteht die Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit über Ihr Projekt. Der Zuwendungsbescheid enthält diesbezüglich Hinweise, die Sie einhalten müssen.

    Wenn Sie Fördergelder der EU erhalten, besteht die Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit über Ihr Projekt. Der Zuwendungsbescheid enthält diesbezüglich Hinweise, die Sie einhalten müssen.

  • Prüfungen und Verwendungsnachweis

    Da Fördermittel Steuergelder sind, kann sich die Bewilligungsstelle oder die von ihr beauftragte Stelle jederzeit vom Stand Ihres Projekts auch vor Ort informieren. Der Zuwendungsbescheid wird detaillierte Auflagen enthalten, bis wann Sie zwischenzeitliche Verwendungsnachweise und einen abschließenden Verwendungsnachweis vorlegen müssen. Ein Verwendungsnachweis enthält in der Regel einen Sachbericht und den nach Ausgabearten gegliederten zahlenmäßigen Nachweis mit der Vorlage der Originalbelege (Einnahme- und Ausgabebelege).

    Da Fördermittel Steuergelder sind, kann sich die Bewilligungsstelle oder die von ihr beauftragte Stelle jederzeit vom Stand Ihres Projekts auch vor Ort informieren. Der Zuwendungsbescheid wird detaillierte Auflagen enthalten, bis wann Sie zwischenzeitliche Verwendungsnachweise und einen abschließenden Verwendungsnachweis vorlegen müssen. Ein Verwendungsnachweis enthält in der Regel einen Sachbericht und den nach Ausgabearten gegliederten zahlenmäßigen Nachweis mit der Vorlage der Originalbelege (Einnahme- und Ausgabebelege).

  • Kontrollen

    Auch nach Abschluss der Maßnahme und nach einer abgeschlossenen Prüfung des Verwendungsnachweises können weitere Kontrollen von den dazu befugten Stellen vorgenommen werden. Sie werden darüber informiert, wie lange Sie alle Belege und Nachweise aufbewahren müssen.

    Auch nach Abschluss der Maßnahme und nach einer abgeschlossenen Prüfung des Verwendungsnachweises können weitere Kontrollen von den dazu befugten Stellen vorgenommen werden. Sie werden darüber informiert, wie lange Sie alle Belege und Nachweise aufbewahren müssen.