Digitale Antragsstellung


Digitale Antragsstellung für investive (d. h. nicht flächen- und tierbezogene) Maßnahmen

IAP – Internetantragsstellung Projektförderung 

Mit dem Start der neuen ELER-Förderperiode 2023-2027, beginnt in Brandenburg der Einsatz eines digitalen in sich geschlossenen Antragsverfahrens als Webanwendung für investive ELER-Maßnahmen, analog zu der bereits bekannten Antragsstellung bei den flächen- und tierbezogenen ELER-Maßnahmen.

Mit dieser neuen digitalen Antragsstellung für ELER-Fördermittel wird das Ziel verfolgt, die Vereinfachung des elektronischen Service für die Bürgerinnen und Bürger und die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) einzuführen. Darüber hinaus wird damit dem Wunsch einer Vielzahl von Antragsstellenden insbesondere aus den Bereichen der forstlichen und der LEADER-Förderung gefolgt.

Dieses neue in sich geschlossene Antragsverfahren umfasst ein digitales System von der Förderantragsstellung, über das Stellen von Zahlungsanträgen bis zur Schlusszahlung nach Einreichung des Verwendungsnachweises. Darüber hinaus können alle Verfahrensschritte wie Widersprüche, Änderungsanträge, Fördernehmerwechsel usw. über dieses digitale Antragssystem erstellt und an die Verwaltung übermittelt werden. Die Antragsstellenden werden durch lenkende, helfende Plausibilitäten Schritt für Schritt beim Ausfüllen der interaktiven Formulare und dem Hochladen ergänzender Dokumente begleitet.

Vorteilhaft ist, dass diese als Webanwendung konzipierte, benutzerfreundliche Lösung, die Installationen auf dem eigenen Rechner überflüssig macht und bequem von überall über einen Browser erreichbar ist, sofern ein entsprechender Internetanschluss vorhanden ist.

Das im Implementierungsprojekt gelebte, übergeordnete Ziel der Verwaltungsvereinfachung für die Antragsstellenden aber auch für die Verwaltung wird durch die eingesetzten Plausibilitäten und die elektronische Übermittlung der Antragsdaten an die jeweils zuständigen Bewilligungsbehörden umgesetzt. Die Verwaltung erhält qualitativ hochwertige Anträge, die Hilfestellung beim Befüllen der Formulare und die eingesetzten Plausibilitäten führen zu vollständigen Anträgen und reduzieren die Fehlerquellen beim Ausfüllen der Förder- und Zahlungsanträge. Die Antragsstellenden sollen nur diejenigen Angaben und Sachverhalte angeben bzw. Dokumente vorlegen/einreichen, die für den jeweiligen Fördergegenstand tatsächlich relevant sind. Somit minimieren sich auch die Aufwände bei der Bewilligung der Anträge.

Das modulare Antragssystem wird nicht nur für die investive ELER-Förderung, sondern nach erfolgter Einführung ebenso für die an der Landeshaushaltordnung orientierten nationalen Förderung des MLUK, der reinen Landesförderung, der Förderung mit Bundesmitteln und auch für die Förderung der Teichwirtschaft im Rahmen des Europäischen Fischereifonds(EMFAF) zum Einsatz kommen.

Ein Schwerpunkt bei der Antrags-Konzipierung war zusätzlich die Forst-Förderrichtlinie und die damit verbundene Entwicklung eines Geoinformationssystems für Waldflächen. In der zukünftigen forstlichen Förderantragstellung der neuen Förderperiode wird dieses Geoinformationssystem die Antragstellenden bei der Beantragung der jeweiligen Fördergegenstände auf der entsprechenden Waldfläche und bei der Bewertung der Förderfähigkeit des geplanten Vorhabens bereits beim Erstellen des Antrages unterstützen.

Die Online-Antragsstellung unterliegt hohen Anforderungen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der IT-Sicherheit. Die Einführung des Authega-Authentifizierungsverfahren, bekannt durch die Elster Steuererklärung, stärkt dieses Ziel und ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur zukünftigen papierlosen, ausschließlich digitalen Kommunikation zwischen den Antragsstellenden und der Bewilligungsbehörde.

Deutschlandweit ist Brandenburg der Vorreiter in der Online-Antragsstellung für investive ELER-Maßnahmen. Seit Ende 2019, mit dem Kick-Off – dem Startpunkt des Projekts im MLUK –, wurden in unzähligen Sitzungen eine Vielzahl an Arbeitspaketen geschnürt, Prozesse beschrieben, Meilensteine festgelegt, Konzepte erarbeitet und abgenommen, sowie auf die derzeit stattfindende Testphase intensiv hingearbeitet. Die unterschiedlichsten Projektbeteiligten aus dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), dem Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation (LGB), dem Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB), dem Landesamt für Umwelt (LfU), dem Landesforstamt Berlin - Berliner Forsten, dem Bayrische Landesamt für Steuern (BayLfSt), dem Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB) und der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wurden in mehreren Arbeitsgruppen parallel koordiniert.

Mit der In-Kraft-Setzung der ersten ELER-Förderrichtlinie der Förderperiode 2023-2027 wird es in Brandenburg auch den Startschuss für das digitale Antragssystem für ELER-Förderanträge geben.  Aus Sicht des MLUK wird dies ein wesentlicher Schritt für die Beschleunigung der Antragsverfahren sein und somit zu einer Vereinfachung der Verwaltungsverfahren beitragen.

Digitale Antragsstellung für investive (d. h. nicht flächen- und tierbezogene) Maßnahmen

IAP – Internetantragsstellung Projektförderung 

Mit dem Start der neuen ELER-Förderperiode 2023-2027, beginnt in Brandenburg der Einsatz eines digitalen in sich geschlossenen Antragsverfahrens als Webanwendung für investive ELER-Maßnahmen, analog zu der bereits bekannten Antragsstellung bei den flächen- und tierbezogenen ELER-Maßnahmen.

Mit dieser neuen digitalen Antragsstellung für ELER-Fördermittel wird das Ziel verfolgt, die Vereinfachung des elektronischen Service für die Bürgerinnen und Bürger und die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG) einzuführen. Darüber hinaus wird damit dem Wunsch einer Vielzahl von Antragsstellenden insbesondere aus den Bereichen der forstlichen und der LEADER-Förderung gefolgt.

Dieses neue in sich geschlossene Antragsverfahren umfasst ein digitales System von der Förderantragsstellung, über das Stellen von Zahlungsanträgen bis zur Schlusszahlung nach Einreichung des Verwendungsnachweises. Darüber hinaus können alle Verfahrensschritte wie Widersprüche, Änderungsanträge, Fördernehmerwechsel usw. über dieses digitale Antragssystem erstellt und an die Verwaltung übermittelt werden. Die Antragsstellenden werden durch lenkende, helfende Plausibilitäten Schritt für Schritt beim Ausfüllen der interaktiven Formulare und dem Hochladen ergänzender Dokumente begleitet.

Vorteilhaft ist, dass diese als Webanwendung konzipierte, benutzerfreundliche Lösung, die Installationen auf dem eigenen Rechner überflüssig macht und bequem von überall über einen Browser erreichbar ist, sofern ein entsprechender Internetanschluss vorhanden ist.

Das im Implementierungsprojekt gelebte, übergeordnete Ziel der Verwaltungsvereinfachung für die Antragsstellenden aber auch für die Verwaltung wird durch die eingesetzten Plausibilitäten und die elektronische Übermittlung der Antragsdaten an die jeweils zuständigen Bewilligungsbehörden umgesetzt. Die Verwaltung erhält qualitativ hochwertige Anträge, die Hilfestellung beim Befüllen der Formulare und die eingesetzten Plausibilitäten führen zu vollständigen Anträgen und reduzieren die Fehlerquellen beim Ausfüllen der Förder- und Zahlungsanträge. Die Antragsstellenden sollen nur diejenigen Angaben und Sachverhalte angeben bzw. Dokumente vorlegen/einreichen, die für den jeweiligen Fördergegenstand tatsächlich relevant sind. Somit minimieren sich auch die Aufwände bei der Bewilligung der Anträge.

Das modulare Antragssystem wird nicht nur für die investive ELER-Förderung, sondern nach erfolgter Einführung ebenso für die an der Landeshaushaltordnung orientierten nationalen Förderung des MLUK, der reinen Landesförderung, der Förderung mit Bundesmitteln und auch für die Förderung der Teichwirtschaft im Rahmen des Europäischen Fischereifonds(EMFAF) zum Einsatz kommen.

Ein Schwerpunkt bei der Antrags-Konzipierung war zusätzlich die Forst-Förderrichtlinie und die damit verbundene Entwicklung eines Geoinformationssystems für Waldflächen. In der zukünftigen forstlichen Förderantragstellung der neuen Förderperiode wird dieses Geoinformationssystem die Antragstellenden bei der Beantragung der jeweiligen Fördergegenstände auf der entsprechenden Waldfläche und bei der Bewertung der Förderfähigkeit des geplanten Vorhabens bereits beim Erstellen des Antrages unterstützen.

Die Online-Antragsstellung unterliegt hohen Anforderungen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der IT-Sicherheit. Die Einführung des Authega-Authentifizierungsverfahren, bekannt durch die Elster Steuererklärung, stärkt dieses Ziel und ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur zukünftigen papierlosen, ausschließlich digitalen Kommunikation zwischen den Antragsstellenden und der Bewilligungsbehörde.

Deutschlandweit ist Brandenburg der Vorreiter in der Online-Antragsstellung für investive ELER-Maßnahmen. Seit Ende 2019, mit dem Kick-Off – dem Startpunkt des Projekts im MLUK –, wurden in unzähligen Sitzungen eine Vielzahl an Arbeitspaketen geschnürt, Prozesse beschrieben, Meilensteine festgelegt, Konzepte erarbeitet und abgenommen, sowie auf die derzeit stattfindende Testphase intensiv hingearbeitet. Die unterschiedlichsten Projektbeteiligten aus dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK), dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), dem Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation (LGB), dem Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB), dem Landesamt für Umwelt (LfU), dem Landesforstamt Berlin - Berliner Forsten, dem Bayrische Landesamt für Steuern (BayLfSt), dem Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB) und der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) wurden in mehreren Arbeitsgruppen parallel koordiniert.

Mit der In-Kraft-Setzung der ersten ELER-Förderrichtlinie der Förderperiode 2023-2027 wird es in Brandenburg auch den Startschuss für das digitale Antragssystem für ELER-Förderanträge geben.  Aus Sicht des MLUK wird dies ein wesentlicher Schritt für die Beschleunigung der Antragsverfahren sein und somit zu einer Vereinfachung der Verwaltungsverfahren beitragen.