Programmplanung

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Die neue Förderarchitektur der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Die GAP adressiert mit dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) sowie dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Wesentlichen:

  • die erste Säule mit den Direktzahlungen, den Ökoregelungen sowie den sektoriellen Programmen
  • die zweite Säule mit den vielfältigen Fördermöglichkeiten bzw. Interventionen des ELER.

Die GAP wird erstmalig in Deutschland in der Förderperiode 2023 bis 2027 in einem einzigen nationalen GAP-Strategieplan abgebildet. Der GAP-Strategieplan bildet den Programmrahmen für die Umsetzung aller Interventionen der ersten Säule (EGFL) sowie der zweiten Säule der GAP (ELER).

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Die neue Förderarchitektur der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Die GAP adressiert mit dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) sowie dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Wesentlichen:

  • die erste Säule mit den Direktzahlungen, den Ökoregelungen sowie den sektoriellen Programmen
  • die zweite Säule mit den vielfältigen Fördermöglichkeiten bzw. Interventionen des ELER.

Die GAP wird erstmalig in Deutschland in der Förderperiode 2023 bis 2027 in einem einzigen nationalen GAP-Strategieplan abgebildet. Der GAP-Strategieplan bildet den Programmrahmen für die Umsetzung aller Interventionen der ersten Säule (EGFL) sowie der zweiten Säule der GAP (ELER).

Die Länder haben mit der Förderperiode 2023 bis 2027 keine eigenen Landesprogramme mehr, wie bisher das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR). Die Funktion der koordinierenden Verwaltungsbehörde für den GAP-Strategieplan obliegt dem Bund (BMEL). Die Länder nehmen weiterhin Aufgaben einer regionalen Verwaltungsbehörde wahr.

Die Interventionen der zweiten Säule werden regional über Landesförderrichtlinien umgesetzt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf die Umsetzung des GAP-Strategieplans erfolgt bundesweit über einen Bundesbegleitausschuss. Die Länder beteiligen wie bisher ihre Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner über regionale Begleitausschüsse.

Für die Umsetzung der zweiten Säule der GAP stehen Brandenburg und Berlin in der Förderperiode 2023 bis 2027 insgesamt knapp 716 Mio. Euro europäische Mittel zur Verfügung. Davon betreffen rund 519 Mio. Euro reguläre ELER-Mittel und 197 Mio. Mittel, die aus dem EGFL in den ELER umgeschichtet werden (sogenannte „Umschichtungsmittel“).

Die Länder haben mit der Förderperiode 2023 bis 2027 keine eigenen Landesprogramme mehr, wie bisher das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR). Die Funktion der koordinierenden Verwaltungsbehörde für den GAP-Strategieplan obliegt dem Bund (BMEL). Die Länder nehmen weiterhin Aufgaben einer regionalen Verwaltungsbehörde wahr.

Die Interventionen der zweiten Säule werden regional über Landesförderrichtlinien umgesetzt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf die Umsetzung des GAP-Strategieplans erfolgt bundesweit über einen Bundesbegleitausschuss. Die Länder beteiligen wie bisher ihre Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner über regionale Begleitausschüsse.

Für die Umsetzung der zweiten Säule der GAP stehen Brandenburg und Berlin in der Förderperiode 2023 bis 2027 insgesamt knapp 716 Mio. Euro europäische Mittel zur Verfügung. Davon betreffen rund 519 Mio. Euro reguläre ELER-Mittel und 197 Mio. Mittel, die aus dem EGFL in den ELER umgeschichtet werden (sogenannte „Umschichtungsmittel“).

Die Zuordnung Brandenburgs in der Förderperiode 2023 bis 2027 in die Gebietskategorie einer Übergangsregion hat eine Absenkung der EU-Beteiligung von durchschnittlich bisher 75 Prozent auf 60 Prozent zur Folge. Ausnahmen hiervon bestehen beispielsweise in den Bereichen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-Agri) oder LEADER mit einer EU-Beteiligung in Höhe von 80 Prozent.

Fast die Hälfte der Mittel stehen für die Bereiche der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen einschließlich Wassermanagement, Natürliches Erbe und Forst zur Verfügung. Knapp 30 Prozent der Mittel sind für die Umsetzung von Maßnahmen der ländlichen Entwicklung vorgesehen, die wie in den zurückliegenden Förderperioden in Brandenburg flächendeckend über die LEADER-Methode umgesetzt werden.

Die Zuordnung Brandenburgs in der Förderperiode 2023 bis 2027 in die Gebietskategorie einer Übergangsregion hat eine Absenkung der EU-Beteiligung von durchschnittlich bisher 75 Prozent auf 60 Prozent zur Folge. Ausnahmen hiervon bestehen beispielsweise in den Bereichen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ (EIP-Agri) oder LEADER mit einer EU-Beteiligung in Höhe von 80 Prozent.

Fast die Hälfte der Mittel stehen für die Bereiche der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen einschließlich Wassermanagement, Natürliches Erbe und Forst zur Verfügung. Knapp 30 Prozent der Mittel sind für die Umsetzung von Maßnahmen der ländlichen Entwicklung vorgesehen, die wie in den zurückliegenden Förderperioden in Brandenburg flächendeckend über die LEADER-Methode umgesetzt werden.


Kontakt

Organisation
Organisation:
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Ansprechpartner:
Titel:
Dr.
Vorname:
Silvia
Nachname:
Brandl
Organisationsname:
Abteilung 1 - Zentrale Angelegenheiten
Abteilung:
Verwaltungsbehörde ELER Brandenburg / Berlin, GAK, EU-Beihilferecht, Geschäftsstelle ANK
E-Mail:
silvia.brandl@­mluk.brandenburg.de
Telefon:
+49 331 866-7701
Ansprechpartner:
Vorname:
Julia
Nachname:
Dutschke
E-Mail:
julia.dutschke@­mluk.brandenburg.de
Telefon:
+49 331 866-7712