Begünstigte

Diese Vorgaben sollten Sie bei der Kommunikation zu Ihrem geförderten Projekt beachten:

Glückwunsch! Ihr Antrag ist bewilligt und Sie können mit Hilfe von ELER- oder GAK-Mitteln Ihr Projekt in die Tat umsetzen. Dabei wird es wichtig, dass auch nach außen die Förderung der Europäischen Union und des Bundes für die Region Brandenburg und Berlin sichtbar wird. Je nach Förderperiode gibt es dazu unterschiedliche Bestimmungen der EU, die auf jeden Fall einzuhalten sind. Das gilt für Begünstigte von Fördergeldern aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).

Hier finden Sie alle wichtigen Infos und Hilfen, die Sie bei Informations- und Kommunikationsmaßnahmen während der Durchführung Ihres Vorhabens benötigen - von den EU-Bestimmungen sowie Vorgaben bei der Verwendung von Logos bis zu Erläuterungstafeln bzw. Schildern. (zum digitalen Antragsformular)

Da noch Mittel aus der auslaufenden Förderperiode 2014 bis 2022 zu beantragten Vorhaben vergeben werden, sind weiterhin die Kommunikationsvorgaben zu dieser Förderperiode aufgeführt.

Diese Vorgaben sollten Sie bei der Kommunikation zu Ihrem geförderten Projekt beachten:

Glückwunsch! Ihr Antrag ist bewilligt und Sie können mit Hilfe von ELER- oder GAK-Mitteln Ihr Projekt in die Tat umsetzen. Dabei wird es wichtig, dass auch nach außen die Förderung der Europäischen Union und des Bundes für die Region Brandenburg und Berlin sichtbar wird. Je nach Förderperiode gibt es dazu unterschiedliche Bestimmungen der EU, die auf jeden Fall einzuhalten sind. Das gilt für Begünstigte von Fördergeldern aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK).

Hier finden Sie alle wichtigen Infos und Hilfen, die Sie bei Informations- und Kommunikationsmaßnahmen während der Durchführung Ihres Vorhabens benötigen - von den EU-Bestimmungen sowie Vorgaben bei der Verwendung von Logos bis zu Erläuterungstafeln bzw. Schildern. (zum digitalen Antragsformular)

Da noch Mittel aus der auslaufenden Förderperiode 2014 bis 2022 zu beantragten Vorhaben vergeben werden, sind weiterhin die Kommunikationsvorgaben zu dieser Förderperiode aufgeführt.



Kontakt

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Abteilung 1 - Zentrale Angelegenheiten
Verwaltungsbehörde ELER Brandenburg / Berlin, GAK, EU-Beihilferecht, Geschäftsstelle ANK

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Abteilung 1 - Zentrale Angelegenheiten
Verwaltungsbehörde ELER Brandenburg / Berlin, GAK, EU-Beihilferecht, Geschäftsstelle ANK

Organisation
Ansprechpartner:
Titel:
Dr.
Vorname:
Silvia
Nachname:
Brandl
E-Mail:
silvia.brandl@­mluk.brandenburg.de
Telefon:
+49 331 866-7701
Ansprechpartner:
Vorname:
Julia
Nachname:
Dutschke
E-Mail:
julia.dutschke@­mluk.brandenburg.de
Telefon:
+49 331 866-7712