ELER-Projekt des Monats November 2018
Beratung bei Fragen zum Vergaberecht
- Erschienen amDas Brandenburger Landwirtschaftsministerium stellt regelmäßig ein Förderprojekt in den Mittelpunkt, das aus dem Agrarfonds ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes) unterstützt wird. Das Projekt des Monats November zeigt, wie sich Begünstigte im Rahmen von ELER-Förderprojekten rund um das Thema Vergaberecht beraten lassen können.
Aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) können Vorhaben gefördert werden, die den Zielen des EU-Fonds ELER entsprechen. Wichtige Ziele sind beispielsweise Menschen in der Region zu halten, deren Lebensbedingungen zu verbessern und insbesondere auch Unternehmer aus Wirtschaft, Handwerk und Dienstleistungen bei neuen Investitionen in ländlichen Gebieten zu unterstützen. Viele erfolgreiche Projekte in ganz Brandenburg zeigen, dass eine Idee über einen Antrag in ein Vorhaben münden kann. Es ist aber nicht ganz einfach, einen solchen Antrag zu stellen, aber machbar. In der vergangenen Förderperiode haben dies 22.000 erfolgreiche Förderprojekte gezeigt!
Wie sieht es nun mit einem wichtigen Zwischenschritt – der Durchführung der Vergabe – aus, wenn man den Bewilligungsbescheid, also die Zusage für eine Förderung, bereits erhalten hat? Was genau beinhaltet das Vergaberecht, wie sehen die Vergabegrundsätze aus? Ist man öffentlicher oder privater Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts? Welche Verfahrensarten sind anzuwenden, wie sieht eine korrekte Bekanntmachung einer Ausschreibung aus und wie verhält es sich mit der Auftragsvergabe? Welche Formulare müssen verwendet werden?
Leitfaden für Vergabe
Für all diese Fragen steht ein Leitfaden für Vergabe zur Verfügung. Hier wird erklärt, was zu tun ist. Im August 2018 wurde der Leitfaden aktualisiert und nutzerfreundlicher gestaltet. Darüber hinaus wurden die notwendigen Formblätter überarbeitet, um den Begünstigten die Dokumentation des Vergabeverfahrens zu erleichtern. Download siehe unten.
Beratungsstelle für Vergaberecht
Trotz des Leitfadens bleiben oft Fragen, aber auch dann gibt es Hilfe. Dafür steht eine Beratungsstelle für Vergaberecht für Begünstigte im Rahmen von ELER-Förderprojekten bereit. Hier beantworten Vergaberechtsspezialisten im Rahmen einer Erstberatung Ihre Fragen.
In einer Erstberatung wird eine Einschätzung zum Problem vorgenommen und es werden Handlungsalternativen aufgezeigt. Wenn im Einzelfall notwendig, werden elektronisch übersandte Unterlagen gesichtet.
Zur Beratung zählen keine gutachterlichen Stellungnahmen oder umfängliche Korrekturen von Vergabeunterlagen sowie die eigentliche Durchführung der Vergabe – allerdings zeigen die bisherigen Erfahrungen der Beratungsstelle, dass dies auch nur selten notwendig ist.
Monatlich werden etwa 20 Beratungen durchgeführt. Hauptsächlich drehen sich die Fragen um Themen wie die Wahl der richtigen Verfahrensart, der Umgang mit den Freigrenzen und den Schwellenwerten, aber auch wie man mit der Pflicht, Transparenz herzustellen umgehen soll. Sehenswert hierzu ist auch der
Film „Keine Angst vor der Vergabe – so geht´s“.
Die Beratung ist für Begünstigte des EU-Fonds ELER kostenfrei.
Sie können telefonisch oder per Mail Kontakt zur Beratungsstelle für Vergabe aufnehmen.