Auswirkungen der Corona-Pandemie

- Erschienen am 14.05.2020
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Die Corona-Krise trifft auch Brandenburger Agrarbetriebe und wirkt sich auf die Umsetzung von ELER-Maßnahmen aus.
Zur sofortigen finanziellen Unterstützung für von der Corona-Krise betroffene Landwirtschaftsbetriebe hat das Agrarministerium eine Billigkeitsrichtlinie verabschiedet.

Soforthilfe für Brandenburger landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen, für Unternehmen der Fischerei und Aquakultur sowie der Forstwirtschaft

Das Land Brandenburg gewährt seit dem 6. April 2020 Billigkeitsleistungen für landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen, für Unternehmen der Fischerei und Aquakultur sowie der Forstwirtschaft zum Teilausgleich von Schäden, die durch den Ausbruch von COVID -19 entstanden sind.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg gewährt die Billigkeitsleistung aus Bundes- und Landesmitteln aus Gründen der staatlichen Fürsorge des Landes Brandenburg zum Ausgleich von Härten im Rahmen der verfügbaren Ausgabeermächtigungen.

Die Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, werden zur Überwindung existenzbedrohlicher Liquiditätsengpässe gewährt, die durch die Corona Virus Pandemie vom Frühjahr 2020 entstanden ist.

Die Anträge werden durch das Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung bearbeitet.
Weitere Informationen unter:

mluk.brandenburg.de > Corona 2020 Agrar-Richtlinie
mluk.brandenburg.de > Informationsangebot des Agrar- und Umweltministeriums zur Corona-Situation


Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die ELER-Förderung

Der Bereich der Förderung von Bildungs- und Beratungsmaßnahmen ist durch die Pandemie stark betroffen. Hintergrund ist, dass gemäß der Brandenburger Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus Zusammenkünfte in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich zunächst verboten waren und immer noch stark eingeschränkt sind und der physische und soziale Kontakt zu anderen Menschen auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren ist.

Brandenburg ist eines der wenigen Bundesländer, die Bildungsmaßnahmen im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) programmiert haben.
Folglich haben die aktuellen Einschränkungen einen erheblichen Einfluss auf die Umsetzung der Förderrichtlinien Ländliche Berufsbildung, natürliches Erbe, Forst-Beratung und landwirtschaftliche Beratung sowie Teile der LEADER-Richtlinie.

Aufgrund der aktuellen Situation und Rechtslage sind für diese Förderbereiche auch kontaktlose Wege der Wissensvermittlung (z.B. Vorträge per Telefon- oder Videokonferenz, online Workshops, e-learning Module, Skype etc.) möglich, wenn solche Konzeptänderungen hin zu einer digitalen Wissensvermittlung gegenüber der Bewilligungsbehörde im Vorfeld angezeigt werden und die Nachweisführung und die Richtlinienvorgaben weiterhin eingehalten werden.

Bei den flächenbezogenen ELER-Fördermaßnahmen sind von der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der Erbringung der Kontrollquote Vereinfachungen bei den Vor-Ort-Kontrollen sowie den Ex-post-Kontrollen erlassen worden.