Förderperiode 2014 bis 2020 – Verlängerung in Sicht!

- Erschienen am 15.05.2020
News zur FP 2014 bis 2020
Aussteuerung der Förderperiode 2014 bis 2020

Die aktuelle EU-Förderperiode 2014 bis 2020 würde regulär in die Schlussphase gehen. Aber aufgrund des späten Starts in diese Förderperiode sind wir jedoch noch lange nicht am Ende.

In Bezug auf die dem Land Brandenburg zur Verfügung stehenden Mittel aus dem ELER-Fonds haben wir bisher einen Stand an Bewilligungen in Höhe von 75 Prozent sowie einen Auszahlungsstand in Höhe von ca. 40 Prozent – bezogen auf unsere ursprüngliche Planung - zu verzeichnen.

Bewilligungen können noch über das Jahr 2020 hinaus erteilt werden. Auszahlungen können nach derzeitigem Stand  bis zur Mitte des Jahres 2023 erfolgen.

Seit November 2019 wird sowohl auf europäischer Ebene als auch mit den Mitgliedstaaten der EU über eine Verlängerung der Förderperiode diskutiert. Diese Forderung der Mitgliedstaaten ergibt sich aus einer Reihe von Unwägbarkeiten auf europäischer Ebene. Noch immer wurde kein Beschluss über den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) gefasst. Darüber hinaus liegen die erforderlichen Durchführungs- und Rechtsakte in Vorbereitung auf die neue Förderperiode ab 2021 nicht vor.

Um einen reibungslosen Übergang von der laufenden in die neue Förderperiode zu ermöglichen, hat die EU-Kommission den Entwurf einer Übergangsverordnung vorgelegt. Die Förderperiode wird demnach um mindestens ein Jahr, möglicherweise auch um zwei Jahre verlängert. Die Mitgliedstaaten würden für diese Übergangszeit im Vorgriff auf die neue Förderperiode neues Geld erhalten, das auf der Grundlage der derzeitigen (alten) EU-Regelungen in Anspruch genommen werden kann. Ob und in welcher Weise Brandenburg von den Übergangsregelungen Gebrauch machen wird, steht noch nicht abschließend fest.

Zur optimalen Aussteuerung der laufenden Förderperiode 2014-2020 wird das Entwicklungsprogramm für die Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) unter anderem über Änderungen angepasst. Es sind unter anderem inhaltlich-redaktionelle Änderungen sowie finanzielle Umschichtungen beabsichtigt.

Stand der Vorbereitung der Förderperiode ab 2021

In der neuen Förderperiode wird es einen einzigen GAP-Strategieplan auf nationaler Ebene geben. Die Erarbeitung einzelner Teile dieses Strategieplans ist in vollem Gange. Fertiggestellt sind die SWOT- und die Bedarfsanalyse.

In Bezug auf die Ex-ante-Evaluierung ist vor wenigen Tagen die Zuschlagserteilung erfolgt und die Ausschreibung für die SUP ist durch das BMEL auf den Weg gebracht. In verschiedenen Bund-Länder-Arbeitsgruppen werden derzeit unter anderem die Interventionsbeschreibungen für die Maßnahmen der 1. Säule einschließlich der Sektorprogramme sowie der flächen- und tierbezogenen sowie der investiven ELER-Maßnahmen erarbeitet. Weitere Arbeitsgruppen befassen sich mit Fragen der künftigen Ausgestaltung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme sowie mit Möglichkeiten der Vereinfachung.

Für die neue Förderperiode, einschließlich der Übergangszeit, wird ein neuer Schlüssel für die Verteilung der ELER-Mittel innerhalb Deutschlands festgelegt. Darüber diskutierten die Agrarminister auf ihrer Frühjahrskonferenz am 8. Mai 2020. Strittig war dabei die Frage, ob die bisherige Mittelverteilung bereits im Übergangszeitraum 2021/2022 deutlich stärker als bisher durch einen Bezug zur landwirtschaftlichen Fläche (LF) korrigiert werden soll. Das würde gerade für die neuen Bundesländer erhebliche Einschnitte bedeuten.

Brandenburg fordert wie alle neuen Bundesländer, sich bei der Verteilung der ELER-Mittel zukünftig nicht ausschließlich an der landwirtschaftlichen Fläche zu orientieren. Es müssen auch andere Kriterien in den Verteilungsschlüssel einfließen, die dem Gesamtförderspektrum des ELER besser entsprechen, beispielsweise die regionale Wirtschaftskraft oder der Anteil an Natura 2000-Gebieten und Waldgebieten.

Die Entscheidung über das weitere Verfahren für den Übergangszeitraum wurde auf eine Sonder-Agrarministerkonferenz im Juli 2020 vertagt. Unabhängig davon steht noch die Einigung der Bundesländer auf einen gemeinsamen ELER-Verteilungsschlüssel für die Zeit nach dem Übergangszeitraum an.

Beteiligung der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner

Der Prozess der Beteiligung der Wirtschafts-, Sozial- und Umweltpartner soll auch in Vorbereitung auf die neue Förderperiode in bewährter Weise fortgesetzt werden. Dazu fand bereits im vergangenen Jahr eine ELER-Jahrestagung sowie Workshops des Partnernetzwerks KBS Plus sowie im Rahmen der Beratungen des Gemeinsamen Begleitausschusses EFRE, ESF und ELER des Landes Brandenburg statt.

Im weiteren Beteiligungsprozess sind Workshops, unter anderem zu den ELER-Förderbereichen „Investitionen mit Agrarbezug“, „Umwelt- und Naturschutz“, „Bildung, Beratung, Zusammenarbeit und Innovation“, sowie für den Bereich „Ländliche Entwicklung“ geplant.

Corona-Pandemie bedingt steht derzeit noch nicht abschließend fest, wann und in welcher Form diese Workshops durchgeführt werden. Die Ergebnisse aus den Workshops sollen auf der ELER-Jahrestagung am 9. November 2020 in der Heimvolkshochschule am Seddiner See präsentiert werden.

Informationen auf der Website des ELER

Unter www.eler.brandenburg.de finden Sie jeweils aktuelle Informationen rund um den ELER.

Dr. Silvia Rabold
Leiterin der ELER-Verwaltungsbehörde für Brandenburg und Berlin