Förderprogramme im Bereich Agrar und Umwelt

EU-Kommission genehmigt Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum für die Region Brandenburg-Berlin

- Erschienen am 28.05.2015

Brüssel – Die Europäische Kommission hat am 26. Mai 2015 die 24 Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (EPLR) – darunter auch für die gemeinsame ELER-Förderregion Berlin-Brandenburg – angenommen. Das bestätigte Entwicklungsprogramm ist die Grundlage für den Einsatz von ELER-Mitteln. Der ELER, der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes, ist die wichtigste Quelle für die Finanzierung von Förderprojekten im Politikfeld Agrar und Umwelt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020.

„Ich weiß, dass viele im Land auf dieses Signal gewartet haben. Unser Entwicklungsprogramm hat nunmehr die letzte Hürde genommen“, freut sich Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger: „In den vergangenen Monaten sind auf Landesebene die Förderprogramme, mit denen wir in Brandenburg die im EPLR formulierten Ziele konkret umsetzen wollen, abgestimmt worden. Mit dem Landtag ist verabredet, dass wir durch die Bereitstellung ausreichender Landesmittel in die Lage versetzt werden, alle uns zu Verfügung stehenden EU-Mittel auch mit der notwendigen Kofinanzierung abzurufen. Auf zahlreichen Informationsveranstaltungen wurde in den vergangenen Monaten landesweit über die neuen, aber auch wieder angebotenen Förderinhalte zu informieren.“

Nach der Systematik der EU-Generaldirektion für Landwirtschaft der Europäischen Kommission werden Brandenburg und Berlin im ELER als gemeinsame Region behandelt. Brandenburg und mit einem kleinem Anteil auch Berlin stehen für den Förderzeitraum 2014 bis 2020 für die Umsetzung des EPLR 965 Millionen Euro Mittel aus dem ELER zur Verfügung. Diese kommen in den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt und Naturschutz sowie für Maßnahmen der ländlichen Entwicklung zum Einsatz.

Im Rahmen des ELER können beispielsweise Investitionen in Agrarbetrieben unterstützt werden. So wurden in der Vergangenheit Hofläden und Projekte zur besseren Vermarktung regionaltypischer Agrarprodukte finanziert und ein wichtiger Beitrag zur regionalen Wertschöpfung geleistet.

Im Bereich der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen finden sich Angebote zur Unterstützung umweltgerechter, insbesondere bodenschonender Produktionsverfahren. Auch werden die zusätzlichen Ausgaben für den Mehraufwand im ökologischen Landbau bezahlt.

Von europäischen Mitteln profitieren Wasser- und Bodenschutz. So können wasserbauliche Anlagen, auch im Hochwasserschutz, unterstützt werden.

Im Bereich des Naturschutzes können Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Artenvielfalt unterstützt werden. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Etablierung des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 werden ebenfalls über den Agrarfonds ELER finanziert.

Zu den ELER-finanzierten Programmen gehören weiterhin Vorhaben der Dorferneuerung, darunter der Erhalt ortsbildprägender beziehungsweise kulturhistorisch wertvoller Gebäude.

Mehr zum Thema ELER-Brandenburg

Das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium wird im Rahmen seiner ELER-Jahrestagung am 29. Juni in der Heimvolkshochschule am Seddiner See im Detail über die Eckpunkte der neuen Förderperiode informieren. Eine Presseeinladung senden wir Ihnen zeitnah zum Termin.

Mit den „ELER-Projekten des Monats“ hat das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium seit 2007 einzelne Vorhaben in Form von Steckbriefen vorgestellt. Auf der Seite des Brandenburger ELER sind relevante Planungshilfen, Hintergrundinformationen, Förderrichtlinien und der Text des EPLR abrufbar.

Weitere Informationen: www.eler.brandenburg.de

Hintergrund ELER und EPLR

Die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes ist die so genannte zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik, über die die Mitgliedstaaten EU-Mittel erhalten, die auf nationaler oder regionaler Ebene im Rahmen mehrjähriger kofinanzierter Programme verwaltet werden. Insgesamt sind 118 Programme in allen 28 Mitgliedstaaten vorgesehen, für die aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) für den Zeitraum von 2014 bis 2020 EU-Mittel in Höhe von 99,6 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Diese Finanzhilfen werden durch zusätzliche nationale, regionale und private Mittel kofinanziert.

Mit den nun angenommenen Programmen erhöht sich die Zahl der genehmigten EPLR auf 51, für die mehr als 62 Milliarden (rund 62,4 Prozent des Budgets) zur Verfügung stehen.

Die neue Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum von 2014 bis 2020 umfasst sechs wirtschaftliche, umweltpolitische und soziale Prioritäten. In den Programmen ist klar vorgegeben, was erreicht werden soll. Zur besseren Koordinierung der Maßnahmen und zur Maximierung von Synergien mit den anderen Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) wurde darüber hinaus mit jedem Mitgliedstaat eine Partnerschaftsvereinbarung geschlossen, in der die umfassende Strategie für EU-finanzierte Strukturinvestitionen dargelegt wird.