Von der Idee zum Antrag

02_Idee-Antrag
© iStock (Edgar G. Biehle)

So setzen Sie Ihr Förderprojekt um

Das Förderspektrum im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und insbesondere des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) eröffnet eine Vielzahl von Möglichkeiten, die potentielle Interessierte nutzen können. Der GAP-Strategieplan (GAP-SP) mit den zugehörigen ELER-Interventionskategorien bildet die Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung der Förderperiode 2023 bis 2027. Insgesamt bietet der GAP-SP für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins 20 Interventionen an. Die einzelnen Förderrichtlinien beschreiben im Detail die Förderbedingungen einschließlich der Antragsberechtigten, Zuwendungsvoraussetzungen und Förderverfahren.

Aus der Sicht des Landes Brandenburg sind Projekte dann besonders sinnvoll, wenn ihre Wirkungen nachhaltig sind, das heißt wirtschaftliche, soziale und umweltbezogene Aspekte gleichermaßen berücksichtigen. Weiterhin sollen sie u.a. auch zur Verbesserung der Chancengleichheit insbesondere bei der Steigerung der Frauenerwerbsbeteiligung und bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.

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So setzen Sie Ihr Förderprojekt um

Das Förderspektrum im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und insbesondere des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) eröffnet eine Vielzahl von Möglichkeiten, die potentielle Interessierte nutzen können. Der GAP-Strategieplan (GAP-SP) mit den zugehörigen ELER-Interventionskategorien bildet die Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung der Förderperiode 2023 bis 2027. Insgesamt bietet der GAP-SP für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins 20 Interventionen an. Die einzelnen Förderrichtlinien beschreiben im Detail die Förderbedingungen einschließlich der Antragsberechtigten, Zuwendungsvoraussetzungen und Förderverfahren.

Aus der Sicht des Landes Brandenburg sind Projekte dann besonders sinnvoll, wenn ihre Wirkungen nachhaltig sind, das heißt wirtschaftliche, soziale und umweltbezogene Aspekte gleichermaßen berücksichtigen. Weiterhin sollen sie u.a. auch zur Verbesserung der Chancengleichheit insbesondere bei der Steigerung der Frauenerwerbsbeteiligung und bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.

  • Wer kann gefördert werden?

    Grundsätzlich können alle Akteure, die zur Entwicklung der Agrarwirtschaft und der ländlichen Räume einen Beitrag leisten und ihren Sitz in Brandenburg oder Berlin haben, einen Antrag stellen. Gefördert werden können grundsätzlich Unternehmen und Privatpersonen ebenso wie Vereine, Gemeinden und Gemeindeverbände.

    Ratsam ist es vor allen Dingen, dass Sie rechtzeitig vor Beginn einer Antragstellung den Kontakt mit den für die Förderrichtlinie zuständigen Ansprechpartnern im Ministerium aufnehmen. Eine rechtzeitige, ausführliche und kontinuierliche Information auch während der Durchführung des Projekts wird Sie dabei unterstützen, die oft komplizierten Bestimmungen des Förderrechts einzuhalten. Vor der Antragstellung sollten Sie außerdem schon folgende Hinweise berücksichtigen:

    Grundsätzlich können alle Akteure, die zur Entwicklung der Agrarwirtschaft und der ländlichen Räume einen Beitrag leisten und ihren Sitz in Brandenburg oder Berlin haben, einen Antrag stellen. Gefördert werden können grundsätzlich Unternehmen und Privatpersonen ebenso wie Vereine, Gemeinden und Gemeindeverbände.

    Ratsam ist es vor allen Dingen, dass Sie rechtzeitig vor Beginn einer Antragstellung den Kontakt mit den für die Förderrichtlinie zuständigen Ansprechpartnern im Ministerium aufnehmen. Eine rechtzeitige, ausführliche und kontinuierliche Information auch während der Durchführung des Projekts wird Sie dabei unterstützen, die oft komplizierten Bestimmungen des Förderrechts einzuhalten. Vor der Antragstellung sollten Sie außerdem schon folgende Hinweise berücksichtigen:

  • Was ist der Antragsgegenstand?

    Der zu beantragenden Fördergegenstand („Was soll gefördert werden“) muss sich auf eine Förderrichtlinie beziehen und sollte so präzise wie möglich definiert und beschrieben werden. Dies setzt konzeptionelle Ideen oder auch häufig Vorarbeiten voraus, die vor einer Antragstellung bedacht oder gar bearbeitet werden müssen. Viele Anträge scheitern oder können nicht bearbeitet werden, weil der Antragsgegenstand unzureichend beschrieben ist.

    Der zu beantragenden Fördergegenstand („Was soll gefördert werden“) muss sich auf eine Förderrichtlinie beziehen und sollte so präzise wie möglich definiert und beschrieben werden. Dies setzt konzeptionelle Ideen oder auch häufig Vorarbeiten voraus, die vor einer Antragstellung bedacht oder gar bearbeitet werden müssen. Viele Anträge scheitern oder können nicht bearbeitet werden, weil der Antragsgegenstand unzureichend beschrieben ist.

  • Wo sind die Anträge zu stellen?

    In den einzelnen Förderrichtlinien ist geregelt, welche Stelle für die Bearbeitung der Anträge zuständig ist. Dabei finden Sie auch Ansprechpartner, die Sie gerne über die Förderinhalte weiter informieren.

    In den einzelnen Förderrichtlinien ist geregelt, welche Stelle für die Bearbeitung der Anträge zuständig ist. Dabei finden Sie auch Ansprechpartner, die Sie gerne über die Förderinhalte weiter informieren.

  • Wann muss die Förderung beantragt werden?

    Der Antrag auf Fördermittel muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Beginn eines Vorhabens gilt grundsätzlich der Abschluss einer Liefer- oder Leistungsvereinbarung. Im Ausnahmefall kann auf Antrag von der Bewilligungsstelle der vorzeitige Vorhabenbeginn genehmigt werden. Diese Genehmigung ist jedoch keine Garantie für die Bewilligung. Das Vorhaben wird auf eigene Gefahr begonnen.

    Der Antrag auf Fördermittel muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Beginn eines Vorhabens gilt grundsätzlich der Abschluss einer Liefer- oder Leistungsvereinbarung. Im Ausnahmefall kann auf Antrag von der Bewilligungsstelle der vorzeitige Vorhabenbeginn genehmigt werden. Diese Genehmigung ist jedoch keine Garantie für die Bewilligung. Das Vorhaben wird auf eigene Gefahr begonnen.

  • Wie erfolgt die Antragstellung und Prüfung?

    Die Förderung wird über das Online-Antragssystem "Internetantragstellung Projektförderung (IAP)" beantragt. Antragsformulare können Sie im Internet downloaden oder bei der Bewilligungsstelle erhalten. Der Antrag muss unter anderem eine detaillierte Beschreibung des Fördervorhabens, Angaben zu den Eigenmitteln und zur Gesamtfinanzierung und verbindliche Erklärungen zur Seriosität des Vorhabens und des Zuwendungsempfängers enthalten. Er wird entsprechend den Förderrichtlinien auf Vollständigkeit, Plausibilität, sachliche und rechnerische Richtigkeit sowie Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit geprüft.

    Die Förderung wird über das Online-Antragssystem "Internetantragstellung Projektförderung (IAP)" beantragt. Antragsformulare können Sie im Internet downloaden oder bei der Bewilligungsstelle erhalten. Der Antrag muss unter anderem eine detaillierte Beschreibung des Fördervorhabens, Angaben zu den Eigenmitteln und zur Gesamtfinanzierung und verbindliche Erklärungen zur Seriosität des Vorhabens und des Zuwendungsempfängers enthalten. Er wird entsprechend den Förderrichtlinien auf Vollständigkeit, Plausibilität, sachliche und rechnerische Richtigkeit sowie Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit geprüft.

  • Förderbescheid und Bestätigung

    Nach einer eingehenden Prüfung durch die Bewilligungsstelle und bei Erfüllung der Voraussetzungen wird ein Zuwendungsbescheid erteilt, in dem die Art und die Höhe der Förderung sowie der Zuwendungszweck genau angegeben sind. Darüber hinaus enthält der Bescheid auch Bestimmungen über den Vorhabenzeitraum sowie über weitere zwingend zu beachtende Durchführungsbestimmungen (zum Beispiel über Mitteilungspflichten, Zweckbindung der erstellten oder angeschafften Gegenstände, Grundstücke und Gebäude über den Projektzeitraum hinaus oder auch zur Inventarisierung). Der Zuwendungsbescheid wird erst dann rechtskräftig, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist oder wenn Sie auf Rechtsmittel verzichten.

    Nach einer eingehenden Prüfung durch die Bewilligungsstelle und bei Erfüllung der Voraussetzungen wird ein Zuwendungsbescheid erteilt, in dem die Art und die Höhe der Förderung sowie der Zuwendungszweck genau angegeben sind. Darüber hinaus enthält der Bescheid auch Bestimmungen über den Vorhabenzeitraum sowie über weitere zwingend zu beachtende Durchführungsbestimmungen (zum Beispiel über Mitteilungspflichten, Zweckbindung der erstellten oder angeschafften Gegenstände, Grundstücke und Gebäude über den Projektzeitraum hinaus oder auch zur Inventarisierung). Der Zuwendungsbescheid wird erst dann rechtskräftig, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist oder wenn Sie auf Rechtsmittel verzichten.

  • Anforderung von Fördergeldern

    Sie können erst dann Fördergelder vom Zuwendungsgeber abrufen, wenn der Zuwendungsbescheid rechtskräftig geworden ist. Aber auch dann werden Fördermittel nur für bereits durchgeführte Arbeiten auf der Grundlage von bezahlten Rechnungen oder anderweitig nachgewiesenen Kosten erstattet (Erstattungsprinzip). Sie müssen sich also darauf einstellen, dass Sie zumindest Teile Ihres Vorhabens vorfinanzieren müssen. Der letzte Teil der Fördermittel kann auch erst dann an Sie ausgezahlt werden, wenn der Verwendungsnachweis vorgelegt wird. Für die Mittelabrufe stellt die Bewilligungsstelle gesonderte Formblätter zur Verfügung.

    Sie können erst dann Fördergelder vom Zuwendungsgeber abrufen, wenn der Zuwendungsbescheid rechtskräftig geworden ist. Aber auch dann werden Fördermittel nur für bereits durchgeführte Arbeiten auf der Grundlage von bezahlten Rechnungen oder anderweitig nachgewiesenen Kosten erstattet (Erstattungsprinzip). Sie müssen sich also darauf einstellen, dass Sie zumindest Teile Ihres Vorhabens vorfinanzieren müssen. Der letzte Teil der Fördermittel kann auch erst dann an Sie ausgezahlt werden, wenn der Verwendungsnachweis vorgelegt wird. Für die Mittelabrufe stellt die Bewilligungsstelle gesonderte Formblätter zur Verfügung.

  • Information und Sichtbarkeit

    Wenn Sie Fördergelder der EU erhalten, besteht die Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit über Ihr Projekt. Der Zuwendungsbescheid enthält diesbezüglich Hinweise zu Verpflichtungen, die Sie einhalten müssen. Darüber hinaus finden Sie hier Muster für Logoanwendungen.

    Wenn Sie Fördergelder der EU erhalten, besteht die Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit über Ihr Projekt. Der Zuwendungsbescheid enthält diesbezüglich Hinweise zu Verpflichtungen, die Sie einhalten müssen. Darüber hinaus finden Sie hier Muster für Logoanwendungen.

  • Prüfungen und Verwendungsnachweis

    Da Fördermittel Steuergelder sind, kann sich die Bewilligungsstelle oder die von ihr beauftragte Stelle jederzeit vom Stand Ihres Projekts auch vor Ort informieren. Der Zuwendungsbescheid wird detaillierte Auflagen enthalten, bis wann Sie zwischenzeitliche Verwendungsnachweise und einen abschließenden Verwendungsnachweis vorlegen müssen. Ein Verwendungsnachweis enthält in der Regel einen Sachbericht und den nach Ausgabearten gegliederten zahlenmäßigen Nachweis.

    Da Fördermittel Steuergelder sind, kann sich die Bewilligungsstelle oder die von ihr beauftragte Stelle jederzeit vom Stand Ihres Projekts auch vor Ort informieren. Der Zuwendungsbescheid wird detaillierte Auflagen enthalten, bis wann Sie zwischenzeitliche Verwendungsnachweise und einen abschließenden Verwendungsnachweis vorlegen müssen. Ein Verwendungsnachweis enthält in der Regel einen Sachbericht und den nach Ausgabearten gegliederten zahlenmäßigen Nachweis.

  • Zweckbindungsfrist

    Nach Abschluss der Maßnahme sind die Zweckbindung der Förderung für einen festgelegten Zeitraum sowie die Aufbewahrungsfrist von Belegen und Nachweisen weiterhin einzuhalten.

    Nach Abschluss der Maßnahme sind die Zweckbindung der Förderung für einen festgelegten Zeitraum sowie die Aufbewahrungsfrist von Belegen und Nachweisen weiterhin einzuhalten.


Durchblick bei Förderleistungen

Um Förderangebote besser und nutzerfreundlich zu finden, stellen wir Ihnen hier verschiedene Förderfinder-Plattformen bereit. So wird Ihre Suche nach dem passenden Förderangebot erleichtert.

Durchblick bei Förderleistungen

Um Förderangebote besser und nutzerfreundlich zu finden, stellen wir Ihnen hier verschiedene Förderfinder-Plattformen bereit. So wird Ihre Suche nach dem passenden Förderangebot erleichtert.


Kontakt

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Abteilung 1 - Zentrale Angelegenheiten
Verwaltungsbehörde ELER Brandenburg / Berlin, GAK, EU-Beihilferecht, Geschäftsstelle ANK

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Abteilung 1 - Zentrale Angelegenheiten
Verwaltungsbehörde ELER Brandenburg / Berlin, GAK, EU-Beihilferecht, Geschäftsstelle ANK

Organisation
Ansprechpartner:
Titel:
Dr.
Vorname:
Silvia
Nachname:
Brandl
E-Mail:
silvia.brandl@­mluk.brandenburg.de
Telefon:
+49 331 866-7701
Ansprechpartner:
Vorname:
Julia
Nachname:
Dutschke
E-Mail:
julia.dutschke@­mluk.brandenburg.de
Telefon:
+49 331 866-7712