Kooperative AUKM: Gemeinsam Artenvielfalt fördern
August 2024: Die Kooperative „Hoher Fläming – Belziger Landschaftswiesen“ zeigt anschaulich: Wir können Landwirtschaft und Umweltschutz. Sie ist eine der ersten in Brandenburg, die sich zur Umsetzung von kooperativen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) entschlossen hat und damit auch Neuland betritt.
Neue Richtlinie auf der Überholspur
Brandenburg hat mit Beginn der Förderperiode 2023-2027 als erstes und bisher einziges deutsches Bundesland die kooperative Umsetzung von AUKM als Teil der Regelförderung eingeführt. Eine Maßnahme, die in der Landwirtschaft sehr gut angenommen wird, da sie auf Freiwilligkeit beruht und mit den Landwirtinnen und Landwirten umgesetzt wird. Die Attraktivität der Freiwilligkeit zeigt sich schon daran, dass die Kooperative „Hoher Fläming – Belziger Landschaftswiesen“ 2023 neun und 2024 bereits 17 Mitglieder zählt. Landesweit ziehen weitere Kooperativen bereits nach.
Vorteile der Kooperative sind, dass die einzelnen Mitglieder die Schutzziele auf ihren Flächen definieren und Maßnahmen vorschlagen können. Das Kooperativen-Management kalkuliert zusammen mit den Landwirten die Kosten und übernimmt die Antragsstellung und -abwicklung der Fördermaßnahmen.
Die Schutzziele der Kooperative sind vielfältig und werden über unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt, die zu den jeweiligen Betrieben passen. Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung des Gebietes als Lebensraum wild lebender Arten (z.B. der Großtrappe), der Schutz sämtlicher Grünlandbewohner, der Erhalt und die Förderung einer standorttypischen Wiesen-Pflanzengesellschaft und der Schutz von Ufer- und Gewässerbereichen. Nicht zuletzt steht die Verbesserung von Nahrungsangeboten für zahlreiche Tierarten auf der Agenda.
August 2024: Die Kooperative „Hoher Fläming – Belziger Landschaftswiesen“ zeigt anschaulich: Wir können Landwirtschaft und Umweltschutz. Sie ist eine der ersten in Brandenburg, die sich zur Umsetzung von kooperativen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) entschlossen hat und damit auch Neuland betritt.
Neue Richtlinie auf der Überholspur
Brandenburg hat mit Beginn der Förderperiode 2023-2027 als erstes und bisher einziges deutsches Bundesland die kooperative Umsetzung von AUKM als Teil der Regelförderung eingeführt. Eine Maßnahme, die in der Landwirtschaft sehr gut angenommen wird, da sie auf Freiwilligkeit beruht und mit den Landwirtinnen und Landwirten umgesetzt wird. Die Attraktivität der Freiwilligkeit zeigt sich schon daran, dass die Kooperative „Hoher Fläming – Belziger Landschaftswiesen“ 2023 neun und 2024 bereits 17 Mitglieder zählt. Landesweit ziehen weitere Kooperativen bereits nach.
Vorteile der Kooperative sind, dass die einzelnen Mitglieder die Schutzziele auf ihren Flächen definieren und Maßnahmen vorschlagen können. Das Kooperativen-Management kalkuliert zusammen mit den Landwirten die Kosten und übernimmt die Antragsstellung und -abwicklung der Fördermaßnahmen.
Die Schutzziele der Kooperative sind vielfältig und werden über unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt, die zu den jeweiligen Betrieben passen. Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung des Gebietes als Lebensraum wild lebender Arten (z.B. der Großtrappe), der Schutz sämtlicher Grünlandbewohner, der Erhalt und die Förderung einer standorttypischen Wiesen-Pflanzengesellschaft und der Schutz von Ufer- und Gewässerbereichen. Nicht zuletzt steht die Verbesserung von Nahrungsangeboten für zahlreiche Tierarten auf der Agenda.
Das Gebiet der Kooperation umfasst die Belziger Landschaftswiesen, den Belziger Vorfläming und den zentralen Fläming. Zu den gemeinschaftlich umgesetzten Maßnahmen zählen die naturverträgliche Mahd für eine artenschonende Grünlandbewirtschaftung, die Mosaikmahd, Uferrand- und Pufferstreifen im Grünland etwa entlang von Gewässern, Feldgehölzen oder Waldrändern sowie der Ernteverzicht auf Teilflächen im Getreide, auf denen Getreide bis zum Februar des nächsten Jahres stehen bleibt, so dass beispielsweise Insekten in den Halmen überwintern können. Die jeweiligen Maßnahmen sind mit zahlreichen Selbstverpflichtungen untersetzt, wie beispielsweise bei Uferrandstreifen die Nulldüngung oder die Streifenbreite von 20 Metern.
Wenn man etwa auf einer Fläche mit Mosaikmahd steht und es in den stehengebliebenen Streifen von mindestens 20 Metern Breite alle 100 Meter summt und wuselt, wird sofort klar, wie sich Biodiversität bemerkbar macht.
Gemeinschaftlicher Biodiversitätsschutz: eine Erfolgsgeschichte!
In der Kooperative ist eine starke Gemeinschaft entstanden und sie zeigt: Wir können Landwirtschaft und Umweltschutz. Ein Klein-Klein auf 3 Hektar-Flächen gehört hier der Vergangenheit an. Die Maßnahmenflächen haben sich bereits von anfänglich 809 Hektar auf heute 2.758 Hektar erhöht. Außerdem hat sich das Maßnahmenspektrum um eine Vielzahl von Standard-AUKM sowie Maßnahmen in Anlehnung an den Vertragsnaturschutz erweitert.
Das Gebiet der Kooperation umfasst die Belziger Landschaftswiesen, den Belziger Vorfläming und den zentralen Fläming. Zu den gemeinschaftlich umgesetzten Maßnahmen zählen die naturverträgliche Mahd für eine artenschonende Grünlandbewirtschaftung, die Mosaikmahd, Uferrand- und Pufferstreifen im Grünland etwa entlang von Gewässern, Feldgehölzen oder Waldrändern sowie der Ernteverzicht auf Teilflächen im Getreide, auf denen Getreide bis zum Februar des nächsten Jahres stehen bleibt, so dass beispielsweise Insekten in den Halmen überwintern können. Die jeweiligen Maßnahmen sind mit zahlreichen Selbstverpflichtungen untersetzt, wie beispielsweise bei Uferrandstreifen die Nulldüngung oder die Streifenbreite von 20 Metern.
Wenn man etwa auf einer Fläche mit Mosaikmahd steht und es in den stehengebliebenen Streifen von mindestens 20 Metern Breite alle 100 Meter summt und wuselt, wird sofort klar, wie sich Biodiversität bemerkbar macht.
Gemeinschaftlicher Biodiversitätsschutz: eine Erfolgsgeschichte!
In der Kooperative ist eine starke Gemeinschaft entstanden und sie zeigt: Wir können Landwirtschaft und Umweltschutz. Ein Klein-Klein auf 3 Hektar-Flächen gehört hier der Vergangenheit an. Die Maßnahmenflächen haben sich bereits von anfänglich 809 Hektar auf heute 2.758 Hektar erhöht. Außerdem hat sich das Maßnahmenspektrum um eine Vielzahl von Standard-AUKM sowie Maßnahmen in Anlehnung an den Vertragsnaturschutz erweitert.
Mitglieder der Kooperative:
- Agrargenossenschaft „Bernhagenrind“ e.G.
- Landwirt Werner Niendorf
- Landwirtschaftsbetrieb Steffen Meier
- Landwirt Christian Niendorf
- Hoher Fläming e.G.
- Rädigke Agrargesellschaft mbH
- Ökoland Planequelle GmbH
- Agrargenossenschaft Grabow e.G.
- Grabower Landschaft GmbH
- Produktivgenossenschaft Flämingrind e.G.
- Flämingrind Verwaltungs GmbH
- Flämingrind Öko GmbH
- Milchhof Brück GmbH & Co. KG
- Brücker Agrar und Landschafts GbR
- Reitstall Peters
- Landwirt Rainer Wieland
- Landwirt Raik Wieland
Mitglieder der Kooperative:
- Agrargenossenschaft „Bernhagenrind“ e.G.
- Landwirt Werner Niendorf
- Landwirtschaftsbetrieb Steffen Meier
- Landwirt Christian Niendorf
- Hoher Fläming e.G.
- Rädigke Agrargesellschaft mbH
- Ökoland Planequelle GmbH
- Agrargenossenschaft Grabow e.G.
- Grabower Landschaft GmbH
- Produktivgenossenschaft Flämingrind e.G.
- Flämingrind Verwaltungs GmbH
- Flämingrind Öko GmbH
- Milchhof Brück GmbH & Co. KG
- Brücker Agrar und Landschafts GbR
- Reitstall Peters
- Landwirt Rainer Wieland
- Landwirt Raik Wieland