Berlin


Grundlagen des ELER

Berlin ist eine grüne Metropole. Von der Gesamtfläche (88.900 Hektar) sind rund 16.100 Hektar bewaldet. Der Anteil landwirtschaftlicher Flächen ist mit rund 4.400 Hektar eher gering, aber auch hier wirtschaften 59 landwirtschaftliche und gärtnerische Unternehmen, bei denen es sich überwiegend um traditionelle Familienbetriebe handelt. Neben großen Landschaftsschutzgebieten hat die Stadt 40 Naturschutz- und 15 FFH- und Vogelschutzgebiete ausgewiesen.

Im Rahmen einer Studie wurden 2012 verschiedene ländliche Teilregionen in Berlin identifiziert. Das sind zum Beispiel solche im Norden in Pankow und Reinickendorf, die Ortsteile Malchow, Wartenberg und Falkenberg im Bezirk Lichtenberg sowie Teilbereiche von den Bezirken Treptow-Köpenick und Spandau. Hier bestehen Fördermöglichkeiten zur Erhaltung des natürlichen Erbes und der einzelbetrieblichen Investitionsförderung, einschließlich Diversifizierung.

In der Förderperiode 2014 bis 2022 werden in Berlin auch forstwirtschaftliche Maßnahmen zur Entwicklung von Waldgebieten und der Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern gefördert.

Frau Andrea Zerbin, Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Wirtschaftlicher Verbraucherschutz und Agrarpolitik, ist Ansprechpartnerin für ELER-Fördermaßnahmen in Berlin wie Einzelbetriebliche Investitionsförderung, Agrar- Umwelt- und Klimamaßnahmen, Entwicklung von Waldgebieten und die Entwicklung in den ländlichen Teilregionen.

Für Berlin stehen für den Förderzeitraum 2014 bis 2022 insgesamt 1,7 Millionen Euro an ELER-Mitteln zur Verfügung.

Berlin ist eine grüne Metropole. Von der Gesamtfläche (88.900 Hektar) sind rund 16.100 Hektar bewaldet. Der Anteil landwirtschaftlicher Flächen ist mit rund 4.400 Hektar eher gering, aber auch hier wirtschaften 59 landwirtschaftliche und gärtnerische Unternehmen, bei denen es sich überwiegend um traditionelle Familienbetriebe handelt. Neben großen Landschaftsschutzgebieten hat die Stadt 40 Naturschutz- und 15 FFH- und Vogelschutzgebiete ausgewiesen.

Im Rahmen einer Studie wurden 2012 verschiedene ländliche Teilregionen in Berlin identifiziert. Das sind zum Beispiel solche im Norden in Pankow und Reinickendorf, die Ortsteile Malchow, Wartenberg und Falkenberg im Bezirk Lichtenberg sowie Teilbereiche von den Bezirken Treptow-Köpenick und Spandau. Hier bestehen Fördermöglichkeiten zur Erhaltung des natürlichen Erbes und der einzelbetrieblichen Investitionsförderung, einschließlich Diversifizierung.

In der Förderperiode 2014 bis 2022 werden in Berlin auch forstwirtschaftliche Maßnahmen zur Entwicklung von Waldgebieten und der Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern gefördert.

Frau Andrea Zerbin, Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Wirtschaftlicher Verbraucherschutz und Agrarpolitik, ist Ansprechpartnerin für ELER-Fördermaßnahmen in Berlin wie Einzelbetriebliche Investitionsförderung, Agrar- Umwelt- und Klimamaßnahmen, Entwicklung von Waldgebieten und die Entwicklung in den ländlichen Teilregionen.

Für Berlin stehen für den Förderzeitraum 2014 bis 2022 insgesamt 1,7 Millionen Euro an ELER-Mitteln zur Verfügung.

Hier finden Sie die Förderschwerpunkte mit ihren zugehörigen Richtlinien:

ELER Schwerpunkt 1
Bildung, Kompetenz, Zusammenarbeit, Kompetenz und Innovation im ländlichen Raum
keine Anwendung auf Berlin

ELER Schwerpunkt 2
Investitionen mit Agrarbezug

Hier finden Sie die Förderschwerpunkte mit ihren zugehörigen Richtlinien:

ELER Schwerpunkt 1
Bildung, Kompetenz, Zusammenarbeit, Kompetenz und Innovation im ländlichen Raum
keine Anwendung auf Berlin

ELER Schwerpunkt 2
Investitionen mit Agrarbezug

ELER Schwerpunkt 3
Klimawandel, Umwelt und Naturschutz

ELER Schwerpunkt 3
Klimawandel, Umwelt und Naturschutz

ELER Schwerpunkt 4
Ländliche Entwicklungen Maßnahmen der ländlichen Entwicklung
keine Anwendung auf Berlin

ELER Schwerpunkt 4
Ländliche Entwicklungen Maßnahmen der ländlichen Entwicklung
keine Anwendung auf Berlin


Berlin, Senatsverwaltung


ELER in Berlin

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Das Entwicklungsprogramm (EPLR) bildet die Grundlage für die Förderung in den Ländern Brandenburg und Berlin und hat den offiziellen Titel "Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins 2014-2022"

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Das Entwicklungsprogramm (EPLR) bildet die Grundlage für die Förderung in den Ländern Brandenburg und Berlin und hat den offiziellen Titel "Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins 2014-2022"


Gesetz zu dem Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg auf dem Gebiet der Landwirtschaft