Glossar


ASG Agrarsoziale Gesellschaft
ANU Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Umweltbildung
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sind Maßnahmen, mit denen speziell entwickelte landwirtschaftliche Produktionsverfahren zum Schutz der Umwelt, des Klimas und der Landschaftspflege gefördert werden, die über die Grundanforderungen der "guten landwirtschaftlichen Praxis" (GLP) hinaus gehen. Es werden in besonderem Maße Leistungen gefördert, die zum Schutz der Umwelt sowie zur Erhaltung des ländlichen Lebensraumes, der Landschaft und ihrer Merkmale, der natürlichen Ressourcen, der Böden und der genetischen Vielfalt beitragen. Gefördert wird im Rahmen freiwilliger fünfjähriger Verpflichtungen.
Bedarfsanalyse (BA) Zur Erstellung des GAP-SP ist die Erarbeitung einer Bedarfsanalyse notwendig, die nationale und teilweise auch regionale Förderbedarfe auf einer allgemeingültigen Ebene beschreibt.
benachteiligte Gebiete Benachteiligte Gebiete sind Regionen, in denen Landwirtschaft unter erschwerten Bedingungen betrieben wird. In Brandenburg zählt der Spreewald zu den benachteiligten Gebieten. Hier können Landwirte Ausgleichszulagen erhalten, die im Rahmen von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums (Schwerpunkt 2) finanziert werden.
BIZ  Besucherinformationszentren
Biodiversität Biodiversität ist die Kurzform des Begriffs biologische Vielfalt (engl.: biological diversity oder biodiversity). Über die Vielfalt der Arten auf der Erde hinaus umfasst der Begriff auch die genetische Vielfalt sowie die Vielfalt von Ökosystemen.
bottom-up-Ansatz "von unten herauf". Der "bottom-up-Ansatz" bezeichnet den für die integrierte ländliche Entwicklung (ILE) als "Königsweg" bezeichneten strategischen methodischen Ansatz. Lokale Akteure sind maßgeblich an der Entscheidungsfindung über die Strategie und bei der Auswahl der Prioritäten beteiligt, die in ihrem lokalen Gebiet verfolgt werden sollen. Die Beteiligung von lokalen Akteuren umfasst die Bevölkerung im Allgemeinen, wirtschaftliche und soziale Interessengruppierungen sowie repräsentative öffentliche und private Institutionen. Die Beteiligung ist nicht auf die Anfangsphase beschränkt, sondern zieht sich durch den Umsetzungsprozess hindurch, indem sie einen Beitrag zur Strategie, zur Erreichung der ausgewählten Projekte und zur Ansammlung von Informationsmaterial und zum Lernen für die Zukunft leistet. Dem "bottom-up-Ansatz" steht der "top-down"-Ansatz gegenüber.
Branchenkompetenzfeld Branchenkompetenzfelder sind die nach der Landesförderstrategie des Landes Brandenburg ausgewählten Branchen, für die bevorzugt Fördermittel konzentriert und ausgereicht werden. Es gibt insgesamt 16 Branchenkompetenzfelder (unter anderem Ernährungswirtschaft, holzverarbeitende Wirtschaft, Tourismus). Eine Verzahnung der Mittel des Plans für die Entwicklung des ländlichen Raums in Brandenburg und Berlin mit den Mitteln der Branchenkompetenzfelder ist aus der Sicht des Landes Brandenburg wichtig.
De-minimis-Beihilfe "De-minimis-Beihilfe" ist ein Begriff aus dem Subventionsrecht der Europäischen Union. Beihilfen beziehungsweise Subventionen eines EU-Mitgliedstaates an ein Unternehmen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission, wenn sie sich wettbewerbsverzerrend auswirken können. De-minimis-Beihilfen sind geringfügige Beihilfen, die von einem Mitgliedstaat an ein Unternehmen vergeben werden und die folglich von der Anwendung der strengen Wettbewerbsregeln ausgenommen sind. Die Voraussetzungen und Bedingungen sind in der De-minimis-Verordnung (EG-VO 1998/2006) geregelt. Danach dürfen die im Rahmen der De-minimis-Beihilfen gewährten Zuwendungen 200.000 Euro innerhalb eines Zeitraumes von drei Steuerjahren je Begünstigten nicht überschreiten.
Diversifizierung Diversifizierung bezeichnet die Ausweitung der Produktion und bezieht sich auf neue Produkte für neue Märkte. Der Diversifizierung steht die Monostruktur gegenüber.
Endogene Entwicklungspotenziale Endogene Entwicklungspotenziale sind die Gesamtheit aller wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsmöglichkeiten einer Region zur Verbesserung der Lebensqualität.
EPLR Entwicklungsplan für den ländlichen Raum
EFRE Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung
EGFL Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft
ELER Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums
EMFF Europäischer Meeres- und Fischereifonds
ESF Europäischer Sozialfonds
ESI-Fonds Europäische Struktur- und Investitionsfonds. Dazu zählen EFRE, ESF, Kohäsionsfonds, ELER und EMFF. Über die Hälfte der EU-Mittel wird über die fünf europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) vergeben. Sie werden gemeinsam von der Europäischen Kommission und den EU-Ländern verwaltet und sind für Investitionen in die Schaffung von Arbeitsplätzen und einer nachhaltigen und gesunden europäischen Wirtschaft und Umwelt gedacht.
Evaluierung In der EU werden alle Politiken und Förderinstrumente auf ihre Wirksamkeit hin systematisch untersucht und bewertet. Dies geschieht durch ein mehrstufiges Verfahren, dass von der "vorab-Beurteilung ("ex-ante") über eine Halbzeitbewertung bis hin zur abschließenden ("ex-post") Evaluierung reicht.
Ex-ante Bewertung Die "ex-ante Bewertung" ist ein Management-Instrument zur vorab-Beurteilung, ob die vorgeschlagenen Mittel und Ressourcen den erwarteten Ergebnissen und Auswirkungen entsprechen werden. Die ex-ante-Bewertung ist Teil des Ausarbeitungsprozesses für den Entwicklungsplan für den ländlichen Raum (EPLR).
Förderperiode (FP)
Eine Förderperiode bezeichnet den Zeitraum, in dem die Förderprogramme der EU gültig sind. Die aktuelle Förderperiode begann am 1. Januar 2014 und endet am 31. Dezember 2020.
Förderrichtlinie (RL)
Sie regeln verbindlich Förderzweck und -gegenstand, Fördervoraussetzungen, Auswahlkriterien, Förderhöhe, Finanzierungsart, Antragsberechtigung sowie Verfahren zur Vergabe und Abrechnung. Rechtlich gesehen sind Förderrichtlinien ergänzende Verwaltungsvorschriften (VV) zu den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO).
GAK Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
GAP Gemeinsame Agrarpolitik
GAP-Strategieplan (GAP-SP) In Vorbereitung auf die Förderperiode 2021 bis 2027 erstellt jeder Mitgliedstaat einen einzigen GAP-Strategieplan für das gesamte Hoheitsgebiet inkl. Direktzahlungen und Sektor-VO.
GD Agri Generaldirektion Agri, die Landwirtschafts-Direktion bei der EU-Kommission
Gender Mainstreaming Das Prinzip des "Gender Mainstreaming" ist ein globaler und sektorübergreifender Ansatz, um die Unterschiede zwischen den Lebensverhältnissen, den Situationen und den Bedürfnissen von Frauen und Männern systematisch auf allen Politik- und Aktionsfeldern der Gemeinschaft zu berücksichtigen. Das Prinzip ist in der EU auf allen Ebenen und in allen Politiken zu berücksichtigen.
Göteborg-Strategie Die Göteborg-Strategie ist die vom Europäischen Rat im Juni 2001 in Göteborg verabschiedete Strategie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in der EU, die die Lissabon-Ziele ergänzt. Danach sollen die Lebensbedingungen der Menschen in der EU verbessert und gleichzeitig ihr Lebensraum kurz-, mittel- und langfristig erhalten werden. Die EU will damit wirtschaftliche Effizienz, soziale Gerechtigkeit und eine umweltverträgliche Entwicklung erreichen.
Health-Check Von der EU-Kommission so bezeichnete Halbzeitbewertung der für die Jahre 2007 bis 2013 geltenden Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die im November 2008 beschlossen wurde. Danach wurden Vorschriften vereinfacht, verschiedene Marktordnungen zu einem einheitlichen Regelwerk zusammengefasst und das System der Modulation, d.h. der Übertragung von Mitteln aus der ersten Säule der GAP auf die zweite Säule (ländliche Entwicklung) erweitert. Die Direktzahlungen an landwirtschaftliche Unternehmen wurden gekürzt und für Umweltschutz, Wasser-Management und für klimapolitische Ziele eingesetzt.
ILE Integrierte ländliche Entwicklung
IMAG ELER Interministerielle Arbeitsgruppe ELER
indikativer Finanzplan Der "Indikative Finanzplan" bezeichnet die Aufstellung der finanziellen Mittel nach den Schwerpunkten und Maßnahmen des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (EPLR).
INTERREG INTERREG bezeichnet die nach der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Förderprogramme des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Kofinanzierung Kofinanzierung bedeutet, dass Kosten beispielsweise für ein Projekt aus unterschiedlichen europäischen, nationalstaatlichen, öffentlichen und privaten Quellen gemeinsam getragen werden.
Kohärenz lateinisch für Zusammenhalt oder Zusammenhang. Der Begriff bezeichnet in der EU das inhaltliche Zusammenpassen oder aufeinander abgestimmte Verhalten von unterschiedlichen sektoralen Programmen oder Konzepten.
Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Ein Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) ist ein Umweltprogramm im Bereich der Landwirtschaft (insbesondere Grünland und Ackerbau, auch im Weinbau und Obstbau), das die flächendeckende Erhaltung einer als erhaltenswert eingestuften Kulturlandschaft durch eine bestimmte Art der landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung (zum Beispiel extensive Landwirtschaft, ökologische Landwirtschaft, Landschaftspflege) finanziell unterstützt. Der ELER unterstützt diese Programme durch die Maßnahme "Zahlungen für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen".
LAG Lokale Aktionsgruppe
LIFE LIFE (L'Instrument Financier pour l'Environnement) ist das einzige EU-Förderprogramm, das ausschließlich Umweltschutzbelange unterstützt. Mit dem seit 1992 bestehenden Programm werden Maßnahmen in den Bereichen Biodiversität, Umwelt- und Klimaschutz gefördert. Der Förderbereich "LIFE Natur und Biodiversität" dient dem Schutz von Arten und Lebensräumen gemeinschaftlicher Bedeutung. Das Programm unterstützt dabei vor allem die Errichtung und das Management des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Der Förderbereich "LIFE-Umwelt" schließt neben den Bereichen Wasser, Abfall und Luft auch Ressourceneffizienz sowie Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich ein. Dazu gehören die Erprobung von auf Umweltproblemen ausgerichteten Politik- oder Managementkonzepten und die Demonstration innovativer Technologien auch mit Blick auf die Verbindung zwischen Umwelt und Gesundheit. Projekte des Förderbereiches "Klimaschutz" sollen zur Minderung oder zur Anpassung an den Klimawandel beitragen. Auch Projekte im Bereich "Klima-Governance und Information" sind förderfähig. Unter diesen drei Projektkategorien können Projekte in sehr unterschiedlichen Bereichen umgesetzt werden, wie zum Beispiel Energie, Landwirtschaft, Bewaldung, Transport, Tourismus et cetera.
LEADER LEADER ist das Akronym für "Liaison entre actions de developpement de l´économie rurale" (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Damit wird die Mobilisierung und die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften durch lokale öffentlich-private Partnerschaften ("Lokale Aktionsgruppen") gefördert. LEADER soll dazu beitragen, dass Einzelpersonen, Gruppen, Unternehmen usw. in ländlichen Gebieten das Potenzial ihrer Region nutzen. Bis 2006 war LEADER eine Gemeinschaftsinitiative der EU. Seit 2007 ist LEADER als Schwerpunkt 4 Bestandteil des ELER in Brandenburg.
Lissabon-Strategie Die Lissabon-Strategie ist ein strategischer Plan, mit dem die EU ihre globale Wettbewerbsfähigkeit grundlegend verbessern will. Der Europäische Rat hat im Jahr 2000 auf dem Gipfel von Lissabon einen umfangreichen Maßnahmenkatalog für die Bereiche Wirtschaft, Soziales und Umwelt beschlossen, mit dem die EU bis 2010 zum weltweit dynamischsten Wirtschaftsraum aufsteigen soll. Auf dem EU-Gipfel in Göteborg im Jahr 2001 hat der Europäische Rat die Umweltdimension in das Zielsystem integriert. Die überarbeitete Lissabonstrategie umfasst somit die Dimensionen Wirtschaft, Soziales und Umweltschutz. Die Umweltdimension ist schon seit dem Jahr 1997 Bestandteil des EG-Vertrags.
Mainstreaming Mainstreaming (engl. mainstream "Hauptströmung": "zum Hauptstrom machen", "in den Hauptstrom bringen") bedeutet, dass eine bestimmte inhaltliche Vorgabe, die bisher nicht das Handeln bestimmt hat, nun zum zentralen Bestandteil bei allen Entscheidungen und Prozessen gemacht wird.
Nachhaltige integrierte ländlichen Entwicklung (ILE) Die "Nachhaltig integrierte ländliche Entwicklung (ILE)" bezeichnet eine der Region angepasste Strategie der Entwicklung mit dem Ziel der Einkommensmaximierung der Bevölkerung und der Erhöhung der regionalen Bruttowertschöpfung und Beschäftigung durch eine arbeitsteilige Kombination von regionalen Wertschöpfungsfaktoren.
Nationale Rahmenregelung (NRR)
Die "Nationale Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland" ist das Bindeglied zwischen der Partnerschaftsvereinbarung und den Länderprogrammen zur Entwicklung des ländlichen Raums. Sie enthält wesentliche Fördermaßnahmen der GAK (Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"), die damit nach der ELER-Verordnung erstellt, bei der Europäischen Kommission notifiziert und im Dezember 2014 genehmigt wurde. Die NRR 2014-2020 analysiert die wirtschaftliche, strukturelle, ökologische und soziale Situation ländlicher Räume und ihre Entwicklungspotenziale in Deutschland. Sie enthält ein Gesamtkonzept sowie Erläuterungen für jeden Schwerpunkt.
Natura 2000 Natura 2000 bezeichnet ein europaweites Netz von Gebieten in den Mitgliedstaaten, in denen die Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume geschützt werden. Das Netz umfasst Schutzgebiete, die der Erhaltung von mehr als 180 Arten und Unterarten von Vögeln dienen sollen, und besondere Schutzgebiete, mit denen die Erhaltung von über 250 Lebensraumarten, mehr als 200 Tierarten und über 430 Pflanzenarten gesichert werden soll. Natura 2000 schließt heute mehr als 20 % des terrestrischen Gebiets der Europäischen Union ein. Dieser Schutz wird durch die sogenannten Vogelschutz- und Habitat-Richtlinien (1979 bzw. 1992) geregelt. Die Mitgliedstaaten sind für die Schutzgebiete zuständig und müssen den Erhalt der durch die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften bezeichneten Arten und Lebensräume gewährleisten.
NNL Nationale Naturlandschaften
Publizität Bei Investitionen mit Gesamtkosten von mehr als 50.000 € für Projekte, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, müssen Erläuterungstafeln angebracht werden (Publizitätspflicht). Bei Infrastrukturvorhaben mit Gesamtkosten von mehr als 500.000 € sind Hinweisschilder anzubringen.
Querschnittsziele Querschnittsziele sind Nachhaltigkeit (Umwelt, Soziales, Wirtschaft) und Chancengleichheit.
SWOT-Analyse Die SWOT-Analyse (engl. Akronym für Strengths (Stärken), Weaknesses (Schwächen), Opportunities (Chancen) und Threats (Gefahren)) ist ein Werkzeug des strategischen Managements. Aus der Kombination der Stärken/Schwächen-Analyse und der Chancen/Risiken-Analyse kann beispielsweise eine ganzheitliche Strategie für die weitere Ausrichtung der Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums abgeleitet werden.
Transparenz Mit einer EU-weiten Transparenzinitiative verfolgt die Europäische Union insbesondere das Ziel, die Öffentlichkeit über die Verwendung von Gemeinschaftsinitiativen zu informieren. Es werden alle Zahlungen und Rückzahlungen je Empfänger in einem EU-Haushaltsjahr berücksichtigt. Das EU-Haushaltsjahr beginnt am 16.10. eines Jahres und endet am 15.10. des Folgejahres, d.h. es weicht vom Kalenderjahr ab. Hier werden die Namen, die Zahlungsanlässe sowie die Höhe der empfangenen EU-Mittel alle zwei Jahre unter der folgenden Website veröffentlicht: www.agrar-fischerei-zahlungen.de
Übergangsverordnung für die Gemeinsame Agrarpolitik (Ü-VO GAP) Mit diesen Übergangsregeln soll der derzeitige Rechtsrahmen verlängert werden, da die Verhandlungen zur GAP für den Finanzzeitraum 2021-2027 immer noch in vollem Gange sind.
Verordnung (EU) Die Verordnung ist die stärkste Form der gemeinschaftlichen Rechtsetzung in der EU. Eine Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen Teilen verbindlich und gilt nach ihrer Verabschiedung unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Verwaltungsbehörde Verwaltungsbehörden sind die öffentlich-rechtlichen nationalen, regionalen oder lokalen Stellen oder Einrichtungen, die von einem Mitgliedstaat für die Umsetzung und Verwaltung eines EU-Programms benannt sind. Zu den Aufgaben zählt die Umsetzung der Operationellen Programme oder der Entwicklungspläne.
Zuwendungen / Zuschuss

Zuwendungen sind die nach einer Förderrichtlinie durch einen rechtskräftigen Zuwendungsbescheid zugesagten Fördergelder. Rechtlich handelt es sich gem. § 23 der Landeshaushaltsordnung (LHO) um "Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen an Stellen außerhalb der Landesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke". Das Land muss an der Erfüllung dieser Zwecke durch bestimmte Stellen ein erhebliches Interesse haben, welches "ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann." Zuwendungsbescheide werden durch einen begünstigenden Verwaltungsakt verfügt.

Die Landwirtschaft und der ländliche Raum werden durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. Aus dem EGFL stammen die Direktzahlungen an die Landwirte, aus dem ELER werden Förderprogramme für nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und ländliche Entwicklung (z. B. ökologischer Landbau) bezuschusst – hier gilt das Prinzip der nationalen Kofinanzierung.

ASG Agrarsoziale Gesellschaft
ANU Arbeitsgemeinschaft für Natur- und Umweltbildung
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sind Maßnahmen, mit denen speziell entwickelte landwirtschaftliche Produktionsverfahren zum Schutz der Umwelt, des Klimas und der Landschaftspflege gefördert werden, die über die Grundanforderungen der "guten landwirtschaftlichen Praxis" (GLP) hinaus gehen. Es werden in besonderem Maße Leistungen gefördert, die zum Schutz der Umwelt sowie zur Erhaltung des ländlichen Lebensraumes, der Landschaft und ihrer Merkmale, der natürlichen Ressourcen, der Böden und der genetischen Vielfalt beitragen. Gefördert wird im Rahmen freiwilliger fünfjähriger Verpflichtungen.
Bedarfsanalyse (BA) Zur Erstellung des GAP-SP ist die Erarbeitung einer Bedarfsanalyse notwendig, die nationale und teilweise auch regionale Förderbedarfe auf einer allgemeingültigen Ebene beschreibt.
benachteiligte Gebiete Benachteiligte Gebiete sind Regionen, in denen Landwirtschaft unter erschwerten Bedingungen betrieben wird. In Brandenburg zählt der Spreewald zu den benachteiligten Gebieten. Hier können Landwirte Ausgleichszulagen erhalten, die im Rahmen von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums (Schwerpunkt 2) finanziert werden.
BIZ  Besucherinformationszentren
Biodiversität Biodiversität ist die Kurzform des Begriffs biologische Vielfalt (engl.: biological diversity oder biodiversity). Über die Vielfalt der Arten auf der Erde hinaus umfasst der Begriff auch die genetische Vielfalt sowie die Vielfalt von Ökosystemen.
bottom-up-Ansatz "von unten herauf". Der "bottom-up-Ansatz" bezeichnet den für die integrierte ländliche Entwicklung (ILE) als "Königsweg" bezeichneten strategischen methodischen Ansatz. Lokale Akteure sind maßgeblich an der Entscheidungsfindung über die Strategie und bei der Auswahl der Prioritäten beteiligt, die in ihrem lokalen Gebiet verfolgt werden sollen. Die Beteiligung von lokalen Akteuren umfasst die Bevölkerung im Allgemeinen, wirtschaftliche und soziale Interessengruppierungen sowie repräsentative öffentliche und private Institutionen. Die Beteiligung ist nicht auf die Anfangsphase beschränkt, sondern zieht sich durch den Umsetzungsprozess hindurch, indem sie einen Beitrag zur Strategie, zur Erreichung der ausgewählten Projekte und zur Ansammlung von Informationsmaterial und zum Lernen für die Zukunft leistet. Dem "bottom-up-Ansatz" steht der "top-down"-Ansatz gegenüber.
Branchenkompetenzfeld Branchenkompetenzfelder sind die nach der Landesförderstrategie des Landes Brandenburg ausgewählten Branchen, für die bevorzugt Fördermittel konzentriert und ausgereicht werden. Es gibt insgesamt 16 Branchenkompetenzfelder (unter anderem Ernährungswirtschaft, holzverarbeitende Wirtschaft, Tourismus). Eine Verzahnung der Mittel des Plans für die Entwicklung des ländlichen Raums in Brandenburg und Berlin mit den Mitteln der Branchenkompetenzfelder ist aus der Sicht des Landes Brandenburg wichtig.
De-minimis-Beihilfe "De-minimis-Beihilfe" ist ein Begriff aus dem Subventionsrecht der Europäischen Union. Beihilfen beziehungsweise Subventionen eines EU-Mitgliedstaates an ein Unternehmen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission, wenn sie sich wettbewerbsverzerrend auswirken können. De-minimis-Beihilfen sind geringfügige Beihilfen, die von einem Mitgliedstaat an ein Unternehmen vergeben werden und die folglich von der Anwendung der strengen Wettbewerbsregeln ausgenommen sind. Die Voraussetzungen und Bedingungen sind in der De-minimis-Verordnung (EG-VO 1998/2006) geregelt. Danach dürfen die im Rahmen der De-minimis-Beihilfen gewährten Zuwendungen 200.000 Euro innerhalb eines Zeitraumes von drei Steuerjahren je Begünstigten nicht überschreiten.
Diversifizierung Diversifizierung bezeichnet die Ausweitung der Produktion und bezieht sich auf neue Produkte für neue Märkte. Der Diversifizierung steht die Monostruktur gegenüber.
Endogene Entwicklungspotenziale Endogene Entwicklungspotenziale sind die Gesamtheit aller wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsmöglichkeiten einer Region zur Verbesserung der Lebensqualität.
EPLR Entwicklungsplan für den ländlichen Raum
EFRE Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung
EGFL Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft
ELER Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums
EMFF Europäischer Meeres- und Fischereifonds
ESF Europäischer Sozialfonds
ESI-Fonds Europäische Struktur- und Investitionsfonds. Dazu zählen EFRE, ESF, Kohäsionsfonds, ELER und EMFF. Über die Hälfte der EU-Mittel wird über die fünf europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) vergeben. Sie werden gemeinsam von der Europäischen Kommission und den EU-Ländern verwaltet und sind für Investitionen in die Schaffung von Arbeitsplätzen und einer nachhaltigen und gesunden europäischen Wirtschaft und Umwelt gedacht.
Evaluierung In der EU werden alle Politiken und Förderinstrumente auf ihre Wirksamkeit hin systematisch untersucht und bewertet. Dies geschieht durch ein mehrstufiges Verfahren, dass von der "vorab-Beurteilung ("ex-ante") über eine Halbzeitbewertung bis hin zur abschließenden ("ex-post") Evaluierung reicht.
Ex-ante Bewertung Die "ex-ante Bewertung" ist ein Management-Instrument zur vorab-Beurteilung, ob die vorgeschlagenen Mittel und Ressourcen den erwarteten Ergebnissen und Auswirkungen entsprechen werden. Die ex-ante-Bewertung ist Teil des Ausarbeitungsprozesses für den Entwicklungsplan für den ländlichen Raum (EPLR).
Förderperiode (FP)
Eine Förderperiode bezeichnet den Zeitraum, in dem die Förderprogramme der EU gültig sind. Die aktuelle Förderperiode begann am 1. Januar 2014 und endet am 31. Dezember 2020.
Förderrichtlinie (RL)
Sie regeln verbindlich Förderzweck und -gegenstand, Fördervoraussetzungen, Auswahlkriterien, Förderhöhe, Finanzierungsart, Antragsberechtigung sowie Verfahren zur Vergabe und Abrechnung. Rechtlich gesehen sind Förderrichtlinien ergänzende Verwaltungsvorschriften (VV) zu den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO).
GAK Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
GAP Gemeinsame Agrarpolitik
GAP-Strategieplan (GAP-SP) In Vorbereitung auf die Förderperiode 2021 bis 2027 erstellt jeder Mitgliedstaat einen einzigen GAP-Strategieplan für das gesamte Hoheitsgebiet inkl. Direktzahlungen und Sektor-VO.
GD Agri Generaldirektion Agri, die Landwirtschafts-Direktion bei der EU-Kommission
Gender Mainstreaming Das Prinzip des "Gender Mainstreaming" ist ein globaler und sektorübergreifender Ansatz, um die Unterschiede zwischen den Lebensverhältnissen, den Situationen und den Bedürfnissen von Frauen und Männern systematisch auf allen Politik- und Aktionsfeldern der Gemeinschaft zu berücksichtigen. Das Prinzip ist in der EU auf allen Ebenen und in allen Politiken zu berücksichtigen.
Göteborg-Strategie Die Göteborg-Strategie ist die vom Europäischen Rat im Juni 2001 in Göteborg verabschiedete Strategie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in der EU, die die Lissabon-Ziele ergänzt. Danach sollen die Lebensbedingungen der Menschen in der EU verbessert und gleichzeitig ihr Lebensraum kurz-, mittel- und langfristig erhalten werden. Die EU will damit wirtschaftliche Effizienz, soziale Gerechtigkeit und eine umweltverträgliche Entwicklung erreichen.
Health-Check Von der EU-Kommission so bezeichnete Halbzeitbewertung der für die Jahre 2007 bis 2013 geltenden Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die im November 2008 beschlossen wurde. Danach wurden Vorschriften vereinfacht, verschiedene Marktordnungen zu einem einheitlichen Regelwerk zusammengefasst und das System der Modulation, d.h. der Übertragung von Mitteln aus der ersten Säule der GAP auf die zweite Säule (ländliche Entwicklung) erweitert. Die Direktzahlungen an landwirtschaftliche Unternehmen wurden gekürzt und für Umweltschutz, Wasser-Management und für klimapolitische Ziele eingesetzt.
ILE Integrierte ländliche Entwicklung
IMAG ELER Interministerielle Arbeitsgruppe ELER
indikativer Finanzplan Der "Indikative Finanzplan" bezeichnet die Aufstellung der finanziellen Mittel nach den Schwerpunkten und Maßnahmen des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (EPLR).
INTERREG INTERREG bezeichnet die nach der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Förderprogramme des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Kofinanzierung Kofinanzierung bedeutet, dass Kosten beispielsweise für ein Projekt aus unterschiedlichen europäischen, nationalstaatlichen, öffentlichen und privaten Quellen gemeinsam getragen werden.
Kohärenz lateinisch für Zusammenhalt oder Zusammenhang. Der Begriff bezeichnet in der EU das inhaltliche Zusammenpassen oder aufeinander abgestimmte Verhalten von unterschiedlichen sektoralen Programmen oder Konzepten.
Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) Ein Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) ist ein Umweltprogramm im Bereich der Landwirtschaft (insbesondere Grünland und Ackerbau, auch im Weinbau und Obstbau), das die flächendeckende Erhaltung einer als erhaltenswert eingestuften Kulturlandschaft durch eine bestimmte Art der landwirtschaftlichen Flächenbewirtschaftung (zum Beispiel extensive Landwirtschaft, ökologische Landwirtschaft, Landschaftspflege) finanziell unterstützt. Der ELER unterstützt diese Programme durch die Maßnahme "Zahlungen für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen".
LAG Lokale Aktionsgruppe
LIFE LIFE (L'Instrument Financier pour l'Environnement) ist das einzige EU-Förderprogramm, das ausschließlich Umweltschutzbelange unterstützt. Mit dem seit 1992 bestehenden Programm werden Maßnahmen in den Bereichen Biodiversität, Umwelt- und Klimaschutz gefördert. Der Förderbereich "LIFE Natur und Biodiversität" dient dem Schutz von Arten und Lebensräumen gemeinschaftlicher Bedeutung. Das Programm unterstützt dabei vor allem die Errichtung und das Management des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Der Förderbereich "LIFE-Umwelt" schließt neben den Bereichen Wasser, Abfall und Luft auch Ressourceneffizienz sowie Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich ein. Dazu gehören die Erprobung von auf Umweltproblemen ausgerichteten Politik- oder Managementkonzepten und die Demonstration innovativer Technologien auch mit Blick auf die Verbindung zwischen Umwelt und Gesundheit. Projekte des Förderbereiches "Klimaschutz" sollen zur Minderung oder zur Anpassung an den Klimawandel beitragen. Auch Projekte im Bereich "Klima-Governance und Information" sind förderfähig. Unter diesen drei Projektkategorien können Projekte in sehr unterschiedlichen Bereichen umgesetzt werden, wie zum Beispiel Energie, Landwirtschaft, Bewaldung, Transport, Tourismus et cetera.
LEADER LEADER ist das Akronym für "Liaison entre actions de developpement de l´économie rurale" (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Damit wird die Mobilisierung und die Entwicklung ländlicher Gemeinschaften durch lokale öffentlich-private Partnerschaften ("Lokale Aktionsgruppen") gefördert. LEADER soll dazu beitragen, dass Einzelpersonen, Gruppen, Unternehmen usw. in ländlichen Gebieten das Potenzial ihrer Region nutzen. Bis 2006 war LEADER eine Gemeinschaftsinitiative der EU. Seit 2007 ist LEADER als Schwerpunkt 4 Bestandteil des ELER in Brandenburg.
Lissabon-Strategie Die Lissabon-Strategie ist ein strategischer Plan, mit dem die EU ihre globale Wettbewerbsfähigkeit grundlegend verbessern will. Der Europäische Rat hat im Jahr 2000 auf dem Gipfel von Lissabon einen umfangreichen Maßnahmenkatalog für die Bereiche Wirtschaft, Soziales und Umwelt beschlossen, mit dem die EU bis 2010 zum weltweit dynamischsten Wirtschaftsraum aufsteigen soll. Auf dem EU-Gipfel in Göteborg im Jahr 2001 hat der Europäische Rat die Umweltdimension in das Zielsystem integriert. Die überarbeitete Lissabonstrategie umfasst somit die Dimensionen Wirtschaft, Soziales und Umweltschutz. Die Umweltdimension ist schon seit dem Jahr 1997 Bestandteil des EG-Vertrags.
Mainstreaming Mainstreaming (engl. mainstream "Hauptströmung": "zum Hauptstrom machen", "in den Hauptstrom bringen") bedeutet, dass eine bestimmte inhaltliche Vorgabe, die bisher nicht das Handeln bestimmt hat, nun zum zentralen Bestandteil bei allen Entscheidungen und Prozessen gemacht wird.
Nachhaltige integrierte ländlichen Entwicklung (ILE) Die "Nachhaltig integrierte ländliche Entwicklung (ILE)" bezeichnet eine der Region angepasste Strategie der Entwicklung mit dem Ziel der Einkommensmaximierung der Bevölkerung und der Erhöhung der regionalen Bruttowertschöpfung und Beschäftigung durch eine arbeitsteilige Kombination von regionalen Wertschöpfungsfaktoren.
Nationale Rahmenregelung (NRR)
Die "Nationale Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland" ist das Bindeglied zwischen der Partnerschaftsvereinbarung und den Länderprogrammen zur Entwicklung des ländlichen Raums. Sie enthält wesentliche Fördermaßnahmen der GAK (Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"), die damit nach der ELER-Verordnung erstellt, bei der Europäischen Kommission notifiziert und im Dezember 2014 genehmigt wurde. Die NRR 2014-2020 analysiert die wirtschaftliche, strukturelle, ökologische und soziale Situation ländlicher Räume und ihre Entwicklungspotenziale in Deutschland. Sie enthält ein Gesamtkonzept sowie Erläuterungen für jeden Schwerpunkt.
Natura 2000 Natura 2000 bezeichnet ein europaweites Netz von Gebieten in den Mitgliedstaaten, in denen die Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume geschützt werden. Das Netz umfasst Schutzgebiete, die der Erhaltung von mehr als 180 Arten und Unterarten von Vögeln dienen sollen, und besondere Schutzgebiete, mit denen die Erhaltung von über 250 Lebensraumarten, mehr als 200 Tierarten und über 430 Pflanzenarten gesichert werden soll. Natura 2000 schließt heute mehr als 20 % des terrestrischen Gebiets der Europäischen Union ein. Dieser Schutz wird durch die sogenannten Vogelschutz- und Habitat-Richtlinien (1979 bzw. 1992) geregelt. Die Mitgliedstaaten sind für die Schutzgebiete zuständig und müssen den Erhalt der durch die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften bezeichneten Arten und Lebensräume gewährleisten.
NNL Nationale Naturlandschaften
Publizität Bei Investitionen mit Gesamtkosten von mehr als 50.000 € für Projekte, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, müssen Erläuterungstafeln angebracht werden (Publizitätspflicht). Bei Infrastrukturvorhaben mit Gesamtkosten von mehr als 500.000 € sind Hinweisschilder anzubringen.
Querschnittsziele Querschnittsziele sind Nachhaltigkeit (Umwelt, Soziales, Wirtschaft) und Chancengleichheit.
SWOT-Analyse Die SWOT-Analyse (engl. Akronym für Strengths (Stärken), Weaknesses (Schwächen), Opportunities (Chancen) und Threats (Gefahren)) ist ein Werkzeug des strategischen Managements. Aus der Kombination der Stärken/Schwächen-Analyse und der Chancen/Risiken-Analyse kann beispielsweise eine ganzheitliche Strategie für die weitere Ausrichtung der Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums abgeleitet werden.
Transparenz Mit einer EU-weiten Transparenzinitiative verfolgt die Europäische Union insbesondere das Ziel, die Öffentlichkeit über die Verwendung von Gemeinschaftsinitiativen zu informieren. Es werden alle Zahlungen und Rückzahlungen je Empfänger in einem EU-Haushaltsjahr berücksichtigt. Das EU-Haushaltsjahr beginnt am 16.10. eines Jahres und endet am 15.10. des Folgejahres, d.h. es weicht vom Kalenderjahr ab. Hier werden die Namen, die Zahlungsanlässe sowie die Höhe der empfangenen EU-Mittel alle zwei Jahre unter der folgenden Website veröffentlicht: www.agrar-fischerei-zahlungen.de
Übergangsverordnung für die Gemeinsame Agrarpolitik (Ü-VO GAP) Mit diesen Übergangsregeln soll der derzeitige Rechtsrahmen verlängert werden, da die Verhandlungen zur GAP für den Finanzzeitraum 2021-2027 immer noch in vollem Gange sind.
Verordnung (EU) Die Verordnung ist die stärkste Form der gemeinschaftlichen Rechtsetzung in der EU. Eine Verordnung hat allgemeine Geltung. Sie ist in allen Teilen verbindlich und gilt nach ihrer Verabschiedung unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Verwaltungsbehörde Verwaltungsbehörden sind die öffentlich-rechtlichen nationalen, regionalen oder lokalen Stellen oder Einrichtungen, die von einem Mitgliedstaat für die Umsetzung und Verwaltung eines EU-Programms benannt sind. Zu den Aufgaben zählt die Umsetzung der Operationellen Programme oder der Entwicklungspläne.
Zuwendungen / Zuschuss

Zuwendungen sind die nach einer Förderrichtlinie durch einen rechtskräftigen Zuwendungsbescheid zugesagten Fördergelder. Rechtlich handelt es sich gem. § 23 der Landeshaushaltsordnung (LHO) um "Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen an Stellen außerhalb der Landesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke". Das Land muss an der Erfüllung dieser Zwecke durch bestimmte Stellen ein erhebliches Interesse haben, welches "ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann." Zuwendungsbescheide werden durch einen begünstigenden Verwaltungsakt verfügt.

Die Landwirtschaft und der ländliche Raum werden durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. Aus dem EGFL stammen die Direktzahlungen an die Landwirte, aus dem ELER werden Förderprogramme für nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und ländliche Entwicklung (z. B. ökologischer Landbau) bezuschusst – hier gilt das Prinzip der nationalen Kofinanzierung.